Wählen Sie Ihre Nachrichten​

Vormundschaft in Luxemburg: Schutz vor sich selbst

Vormundschaft in Luxemburg: Schutz vor sich selbst

Shutterstock
Lokales 12 Min. 14.03.2016

Vormundschaft in Luxemburg: Schutz vor sich selbst

Michel THIEL
Michel THIEL
Die Justiz und ihre Maßnahmen zum Schutz unmündiger Personen stehen derzeit in der Kritik. Die Diskussion ist nicht neu, aber ein sachliche Auseinandersetzung damit ist oft schwierig.

VON MICHEL THIEL

Der gesetzliche Schutz von Personen, die unfähig sind, ihre eigenen Interessen zu wahren, gehört zu den tiefgreifendsten Maßnahmen, die unser Rechtsstaat kennt. Immerhin verliert eine Person, die von einer solchen Maßnahme betroffen ist, ganz oder teilweise ihre zivil- oder bürgerrechtliche Handlungsfreiheit. Diese wird auf Anordnung eines Richters einem Dritten übertragen, der vorübergehend oder dauerhaft im Interesse des Schutzbefohlenen handelt.

Es handelt sich jedoch um eine Maßnahme, die oft unumgänglich wird, wenn es um die Gewährleistung der Interessen von Personen geht, die für jegliche Formen von Missbrauch besonders verwundbar sind oder sich aufgrund ihres Zustands selbst schaden könnten ...

Sofort weiterlesen
Geben Sie einfach Ihre E-Mail Adresse ein und lesen Sie den vollständigen Artikel.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema