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Vorbeischlängeln verboten
Lokales 02.05.2018 Aus unserem online-Archiv

Vorbeischlängeln verboten

Mit dem Fernglas nahm die Polizei gestern die Motorradfahrer auf der Autobahn A6 zwischen Sterpenich und Steinfort ins Visier.

Vorbeischlängeln verboten

Mit dem Fernglas nahm die Polizei gestern die Motorradfahrer auf der Autobahn A6 zwischen Sterpenich und Steinfort ins Visier.
Foto: Polizei
Lokales 02.05.2018 Aus unserem online-Archiv

Vorbeischlängeln verboten

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Nach einem schwerem Unfall Mitte April will die Polizei gezielt Motorradfahrer auf der Autobahn kontrollieren. Sich durch den Stau hindurchschlängeln ist aus Sicht der Motorradfahrer legitim, aber dennoch gefährlich und daher verboten.

Zwischen dem Grenzpunkt Sterpenich und der Ausfahrt Steinfort hat die Autobahnpolizei am Mittwoch auf der A6 mit einer präzisen Aufgabe Position bezogen: Gegen unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen und zwischen den Fahrspuren vorgehen. Lange musste die Polizei nicht warten. Mit dem Fernglas konnten sie 22 Auto- und Motorradfahrer beobachten, die mit bis zu 90 km/h am Stau vorbeifuhren. Allesamt wurden sie an der Ausfahrt Steinfort zur Kasse gebeten. Die Kontrolle schreibt sich aber auch in eine aktuelle Sicherheitskampagne der Polizei ein, die versucht, die derzeit sehr hohe Zahl von schweren Motorradunfällen zu senken.

Erst am 19. April war im morgendlichen Berufsverkehr auf der Autobahn A6 zwischen Strassen und Helfent ein Motorradfahrer, der sich zwischen den Fahrspuren durchschlängelte mit voller Wucht auf einen Lastwagen aufgefahren, der die Spur gewechselt hatte. Der Mann wurde schwer verletzt. Es ist eine gängige Praxis unter Motorradfahrern, sich mit oder ohne eingeschalteter Warnblinkanlage im Stau zwischen den Fahrspuren durchzuquetschen. Doch dies ist in Luxemburg verboten.

„Der Code de la route sieht diese Möglichkeit nicht vor“, erklärt der beigeordnete Direktor der Verkehrspolizei Laurent Lentz. „Erlaubt sind lediglich saubere Überholmanöver, so wie sie auch für Autos vorgesehen sind.“ Das Gesetz kennt nur die Möglichkeit links zu überholen. Alles andere ist im Prinzip verboten. Wer sich zwischen zwei Fahrzeugen hindurchschlängelt, überholt dem Verkehrsgesetz nach rechts.

Auch die Pannenspur als "verlängerte Ausfahrt" ist absolut tabu.
Auch die Pannenspur als "verlängerte Ausfahrt" ist absolut tabu.
Foto: Polizei

„Auf der Autobahn ist das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau Pflicht“, führt Laurent Lentz weiter aus. „Nur Fahrzeuge im Eildienst dürfen diese benutzen. Wer trotzdem durchfährt, für den gilt das Gleiche, als ob er rechts überholt hätte: Es ist ein Bußgeld in Höhe von 74 Euro fällig.“


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Das Prinzip gilt im Übrigen nicht nur auf der Autobahn sondern auch auf Landstraßen oder etwa im Stadtverkehr. „Auch hier dürfen nur saubere Überholmanöver ausgeführt werden: Es muss genügend Platz sein, der Fahrer muss sich wieder eingliedern können und es darf natürlich keinen Gegenverkehr geben. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob nur ein oder gleich mehrere Fahrzeuge überholt werden.“ Für Radfahrer gilt seit vorgestern übrigens eine andere Regel: Innerorts dürfen sie an einer roten Ampel sowohl links wie auch rechts an stehenden Fahrzeugen bis zur Haltelinie vorbeifahren.



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