Vor dem Berufungsgericht: Kinderpornografie: Bewährungsstrafe für 44-Jährigen?
(SH) - In erster Instanz war ein 44-jähriger Belgier im Mai zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil er in Besitz von kinderpornografischen Bildern war, via Chat und E-Mail sexuelle Anspielungen gegenüber Minderjährigen von weniger als 16 Jahren geäußert hatte und Akten gestohlen hatte.
Am Freitag fand das Berufungsverfahren statt. Vor den Richtern meinte der ehemalige Erzieher im "Centre socio-éducatif de 'Etat", dass er nicht mehr derselbe Mensch sei, der er zum Tatzeitpunkt im Jahre 2011 gewesen sei. Er habe verstanden, dass er einen Fehler begangen habe. Christoph S. betonte, dass er nicht nur in psychiatrischer Behandlung ist, sondern auch bei einem Sexologen.
Diskussionen gab es auch um eine Ausgabe des Magazins "FKK Jugend", das bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten gefunden worden waren. In erster Instanz hatten die Richter zurückbehalten, dass die Fotos in dem Magazin einen kinderpornografischen Charakter haben. Auch die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft vertrat am Freitag diese Meinung, anders als der Anwalt des Angeklagten.
Strenge Auflagen
Der Anwalt des Belgiers betonte, dass sich sein Mandant weiterentwickelt habe. Er versuche ein stabiles Leben zu führen, eine Haftstrafe würde die Anstrengungen, die in den vergangenen Jahren und Monaten unternommen wurden, zunichte machen. Deshalb forderte er eine Strafe auf Bewährung.
Dies fragte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: 24 Monate Haft auf Bewährung und mit strengen Auflagen. Christoph S. muss sich demnach weiterhin einer psychiatrischen und sexologischen Behandlung unterziehen und auch auf Alkohol verzichten.
Ob eine Bewährungsstrafe möglich ist, müssen die Richter allerdings entscheiden. Denn Christoph S. wurde im November 2011 bereits in Belgien vom Appellationsgericht zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt - damals wegen Exhibitionismus.
Das Urteil ergeht am 15. Dezember.