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Vogelgrippe: Vorsichtsmaßnahmen bei Geflügelhaltung
Lokales 11.11.2020 Aus unserem online-Archiv

Vogelgrippe: Vorsichtsmaßnahmen bei Geflügelhaltung

Noch wurde dieses Jahr kein Fall der Vogelgrippe in Luxemburg nachgewiesen.

Vogelgrippe: Vorsichtsmaßnahmen bei Geflügelhaltung

Noch wurde dieses Jahr kein Fall der Vogelgrippe in Luxemburg nachgewiesen.
Foto: Guy Wolff
Lokales 11.11.2020 Aus unserem online-Archiv

Vogelgrippe: Vorsichtsmaßnahmen bei Geflügelhaltung

Pierre SCHOLTES
Pierre SCHOLTES
Die Vogelgrippe ist zwar noch nicht in Luxemburg angekommen, doch Fälle in den Nachbarländern sorgen das Landwirtschaftsministerium.

Noch ist kein Fall der Vogelgrippe in Luxemburg bekannt. Doch Fälle in Deutschland und den Niederlanden treiben den Verantwortlichen des Veterinäramts bereits die Sorgenfalten auf die Stirn. So wurden in Deutschland und in den Niederlanden dieses Jahr bereits Fälle der Tierseuche bei Wildvögeln, Zugvögeln und vereinzelt sogar in Geflügelbetrieben nachgewiesen. 

Deshalb rät die Behörde Geflügelhaltern, Tiere nicht mehr im Freien zu halten. Auch die Futterstelle sollte sich in einem überdachten Gehege befinden. Generell untersagt ist es, die Tränke mit Oberflächenwasser zu befüllen, das auch Wildvögeln zugänglich ist. Ein Verdachtsfall unter den eigenen Tieren muss dem zuständigen Veterinär gemeldet werden.


Professor Elvinger arbeitet an der Cornell University in den USA. (Foto: AHDC, Cornell University) / Foto: Frank WEYRICH
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Wer Geflügel aus dem Ausland nach Luxemburg importieren möchte, muss das Tier durch einen Tierarzt aus dem Herkunftsland zertifizieren lassen. Dies gelte auch bei Tieren, die auf einem Markt erworben wurden, so das Veterinäramt weiter.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest, ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei einer Infektion mit einem aggressiven Virusstamm generell zum Tod des betroffenen Tieres führt. Auch wenn einige Stämme des Virus bereits auf den Menschen übergesprungen sind, stellt die Vogelgrippe generell keine Gefahr für den Menschen dar. Auch der Verzehr von Eiern oder Fleisch infizierter Tiere ist unbedenklich.

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