Vogelgrippe nun auch im Saarland und in Trier
Vogelgrippe nun auch im Saarland und in Trier
(dpa/tom) - Am vergangenen Freitag wurde an einem Gewässer im Trierer Norden ein verendeter Schwan entdeckt. Das Tier wurde zur Untersuchung auf Geflügelpest ins Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz eingesendet. Am Mittwoch kam das Ergebnis: Der Verdacht auf die hochansteckende, aber nach jetzigem Erkenntnistand für den Menschen ungefährliche Geflügelpest-Variante H5N8 ist bestätigt. Somit ist die Geflügelpest auch im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier angekommen. Das teilte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg in einem Communiqué am Mittwochnachmittag mit.
Erreger auch im Saarland nachgewiesen
Fast zeitgleich kommt die Nachricht vom Umweltministerium aus Saarbrücken: Auch im Saarland ist der Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Hier ist es eine tote Kanadagans, die das Virus trägt. Das Tier war am 17. Februar am Bostalsee bei St. Wendel gefunden worden. Damit sind in Deutschland alle Bundesländer betroffen.
Das Geflügelpest-Virus H5N8 grassiert seit vergangenem November in Deutschland und anderen europäischen Staaten. Es ist für Vögel hoch ansteckend, für Menschen gilt es aber als ungefährlich. „Das Risiko einer Infektion von Menschen wird als gering erachtet“, sagte Jackie Katz, Direktorin des Verbindungsbüros der Weltgesundheitsorganisation WHO bei der US-Kontrollbehörde für Infektionskrankheiten in Atlanta am Mittwoch in Genf. Experten beraten dort diese Woche über Strategien gegen die Vogelgrippe.
„Bis heute ist den Behörden kein einziger Fall von Infektion eines Menschen mit H5N8 angezeigt worden“, sagte Katz. In den vergangenen Monaten seien aber unter Geflügel und Wildvögeln mehr als 1000 Ausbrüche gemeldet worden. Seit 2003 seien 856 Ansteckungen mit dem H5N1 Virus bei Menschen gemeldet worden, seit 2014 weitere 16 Fälle mit H5N6. Die Vogelgrippe war erstmals 1997 in Hongkong bei Menschen nachgewiesen worden.
Stallpflicht in Trier und Umgebung
Nach dem Fund in Trier könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Erreger in den dortigen Wasservogelbeständen weiter ausbreitet bzw. auch schon ausgebreitet hat, so die Kreisverwaltung. Ein besonderes Risiko bestehe durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen. Das Veterinäramt ordnet daher zum Schutz der Hobby- und Nutzgeflügelbestände Stallpflicht für Geflügel in einem 500 m breiten Uferrandbereich entlang der deutschen Seite von Mosel, Saar und Sauer sowie in bestimmten Bezirken der Stadt Trier an. Die Anordnung soll ab Sonntag gelten und vorläufig bis zum 20. Mai gelten. Damit soll ein Übergreifen des Erregers auf Hausgeflügelbestände verhindert werden.
Im Saarland gelten ähnliche Regeln: Die Stallpflicht für Geflügel gilt im Umkreis von zehn Kilometern um den Fundort. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei laufen.
Kein Fall in Luxemburg
In Luxemburg wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen. Das bestätigte das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz am Donnerstag in einem Communiqué. Vorbeugend gilt hierzulande allerdings bereits seit November die Stallpflicht für die Tiere professioneller Halter. Private Vogelhalter sind zwar nicht verpflichtet, ihre Tiere im Stall zu halten, es wird ihnen aber dringend geraten. Zudem dürfen Vögel nicht im Freien gefüttert oder getränkt werden.
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