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"Verurteilt, bevor ich den Saal betreten hatte"
Lokales 2 Min. 11.11.2016 Aus unserem online-Archiv
Pierre Peters in zweiter Instanz

"Verurteilt, bevor ich den Saal betreten hatte"

In erster Instanz war Pierre Peters zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden.
Pierre Peters in zweiter Instanz

"Verurteilt, bevor ich den Saal betreten hatte"

In erster Instanz war Pierre Peters zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden.
Foto: Marc Wilwert
Lokales 2 Min. 11.11.2016 Aus unserem online-Archiv
Pierre Peters in zweiter Instanz

"Verurteilt, bevor ich den Saal betreten hatte"

Sophie HERMES
Sophie HERMES
Nachdem er im Mai dieses Jahres in erster Instanz wegen Aufrufs zum Hass zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war, stand Pierre Peters am Freitag vor den Berufungsrichtern. Er forderte einen Freispruch.

(SH) - Am 26. Mai dieses Jahres war Pierre Peters wegen Aufrufs zum Hass zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Dies, weil er Flugblätter unter dem Titel "Allah'akbar, Miséricordieux, Oh Gott" verfasst und verteilt hatte, die der Meinung der Staatsanwaltschaft nach ausländerfeindlich waren. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.

Er habe keinen fairen Prozess gehabt, meinte Pierre Peters am Freitag vor den Richtern der zweiten Instanz. "Ich war bereits verurteilt, bevor ich den Gerichtssaal überhaupt betreten hatte", erklärte er. Bereits als er 2012 ein erstes Mal angeklagt worden war, seien sich Richter und Staatsanwaltschaft einig gewesen, dass er verurteilt werden müsse.

Mit diesem Ziel seien seine Texte interpretiert und manipuliert worden. Ihm werde Diskriminierung vorgeworfen, aber dass alle Urteile auf französisch geschrieben sind, stelle keine Diskriminierung dar. Der 63-Jährige warf den Richtern aus erster Instanz zudem vor, seine Texte falsch auf französisch übersetzt zu haben.

Ein Recht auf Meinungsfreiheit

Wie bereits im Mai pochte Pierre Peters darauf, dass er mit seinen Flugblättern Kritik an der Politik der Regierung und der europäischen Union ausgeübt hatte - nicht aber an den Ausländern. Dies habe er im Sinne der Meinungsfreiheit getan. Doch anstatt Antworten zu bekommen, sei er verfolgt worden.

Maître Marguerite Biermann, Anwältin des Angeklagten, beklagte, dass die Staatsanwaltschaft nur einzelne Passagen der Texte von Pierre Peters zurückbehalten hatte, nicht aber jene, in denen ihr Mandant ausdrücklich darauf hinwies, dass die Ausländer selbst an der Situation keine Schuld tragen. Das Gericht habe keine Antwort auf die Frage gegeben, wo und wie Pierre Peters die Ehre und Rechte der Ausländer angegriffen habe. Deshalb beantrage sie wegen fehlender Begründung die Annullierung des Urteils aus erster Instanz und einen Freispruch für den 63-Jährigen.

Bestätigung des Urteils

Für den Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft hingegen, richten sich die Flugblätter wohl gegen Ausländer: "Es gibt absolut keinen Zweifel daran. Der Hass auf Ausländer wird durch das Schreiben beschwört."

Auch betonte er, dass alle Regeln des Rechtsstaates eingehalten wurden. Er beantragte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz und der achtmonatigen Haftstrafe. Dies umso mehr, da es sich bei Pierre Peters um einen Wiederholungstäter handele.

Das Urteil ergeht am 6. Dezember.

Kein Unbekannter

Pierre Peters ist in Justizkreisen kein Unbekannter. Er musste sich bereits mehrmals vor Gericht verantworten. Wegen Aufrufs zum Hass wurde er im Mai 2012 zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Im Februar 2013 verhing das Bezirksgericht Diekirch wegen Beleidigung und öffentlicher Verleumdung eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung gegen ihn, nur ein paar Wochen später wurde er vom Bezirksgericht Luxemburg wegen Aufrufs zum Hass zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz wurde die Gefängnisstrafe durch gemeinnützige Arbeit ersetzt.


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