Versuchter Totschlag: Lange Haftstrafen gefordert
Versuchter Totschlag: Lange Haftstrafen gefordert
(SH) - Zehnjährige Freiheitsstrafen für Claudia S. und Larisia B. sowie zwei Jahre Haft für Marinela S.: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ging am Donnerstag hart gegen jene drei Frauen vor, die sich in dieser Woche wegen versuchten Totschlags, Freiheitsberaubung und Missbrauchs der Schwäche ihres damals 74-jährigen Opfers vor Gericht verantworten mussten.
Der Unterschied im Strafmaß erkläre sich dadurch, dass Marinela S. in der Nacht zum 12. Mai 2016 im Wohnhaus in Esch/Alzette angeblich nicht am Übergriff auf den älteren Mann beteiligt war. Dies hatte sowohl das Opfer als auch alle drei Angeklagten bezeugt. Die 40-Jährige soll in der Nacht betrunken gewesen sein und deshalb nicht aktiv an der Tat mitgewirkt haben. Ihr wird allerdings unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Glaubwürdiges Opfer
Gegen Claudia S. und Larisia B. sei unterdessen der versuchte Totschlag zurückzubehalten. Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft zufolge seien die Schilderungen des Opfers nämlich glaubwürdig. Der mittlerweile 76-jährige Mann hatte am ersten Verhandlungstag erklärt, nach einem Streitgespräch erst die Treppe hinuntergestoßen worden zu sein. Als er dann am Boden lag, habe sich eine der Frauen – aller Wahrscheinlichkeit nach Claudia S. – auf ihn gesetzt. Auch sei er geschlagen und gewürgt worden und ihm sei sein Unterhemd zerrissen sowie ein Stück Stoff in den Mund gesteckt worden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, dass es eben für diesen Tathergang Beweise gebe. „Es gibt keinen Hinweis, der es ermöglicht, die Aussagen des Opfers anzuzweifeln.“
Die Erklärungen der Angeklagten, denen zufolge sich der Mann die Verletzungen bei einem Sprung aus dem Fenster aus dem ersten Stock zugezogen haben soll, seien hingegen recht unwahrscheinlich. Das Verletzungsbild würde nämlich nicht zu solch einem Vorgang passen.
Auf Kosten des Mannes gelebt
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zufolge hätten sich die Frauen jedoch auch der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, da sie den Mann in einem Zimmer eingesperrt hatten. Auch sollen sie vor dem Übergriff monatelang auf Kosten ihres Opfers gelebt haben. Dabei hätten sie wohl seine Schwäche ausgenutzt. Diese würde nicht nur auf dem hohen Alter des Mannes beruhen, sondern auch auf dem Umstand, dass der Mann sich alleine gefühlt hätte. Dafür, dass sie gearbeitet hätten, gebe es hingegen keine Beweise.
Die Anwälte der Angeklagten hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Ihnen zufolge gebe es nicht ausreichend Beweise, die die Schuld der Frauen belegen.
Die Richter geben ihr Urteil am 13. Dezember bekannt.
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