Versuchter Totschlag an Zöllner: 20-jährige Haftstrafe gefordert
(SH) - Weil er bei einer Kontrolle an der Aire de Capellen in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 2013 einen Zollbeamten überfahren und schwer verletzt hatte, riskiert Jérémy L. nun eine Haftstrafe von 20 Jahren.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen versuchten Totschlag. Der Angeklagte habe den Zöllner mit seiner reflektierenden Weste sehen und bremsen müssen. "Es ist unmöglich, dass sich der Zollbeamte mitten auf der Fahrbahn befand", erklärte sie zudem und betonte, dass dies zum Werfen der Nagelsperre auch nicht nötig sei.
Wegen unterlassener Hilfeleistung forderte sie zudem eine Haftstrafe von drei Jahren gegen Suleyan S., Beifahrer von Jérémy L. in der Tatnacht.
Angeklagter wollte Kontrolle entkommen
Am Donnerstag gab Jérémy L., der eine Ausbildung bei den Spezialeinsatzkräften genoss, zu, nach dem ersten Kontrollpunkt beschleunigt zu haben, um vor den Zollbeamten zu flüchten. "Ich wollte der Kontrolle entkommen, denn ich fuhr nicht nach Vorschriften. Ich hatte keinen Führerschein und das Auto war nicht angemeldet", erklärte er.
Absichtlich, wie es ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, hätte er den dritten Zöllner jedoch nicht angefahren. "In dem Moment, in dem ich beschleunigt hatte, war die Straße vor mir frei", so der Hauptangeklagte. Seinen Aussagen zufolge musste sich der Zollbeamte in der Einbuchtung hinter einem Stein oder einem Baum versteckt haben. "Die beiden ersten Beamten konnte ich deutlich sehen. Den dritten nicht."
Flucht nach Serbien geplant
Er habe auch nicht gesehen, dass ein Mensch auf das Auto zu kam. "Ich habe den Zollbeamten erst gesehen, als er sich vor mir befand und ausnahm, um die Nagelsperre zu werfen. Hätte er sich nicht bewegt, hätte ich ihn wohl nicht erblickt." Als der Fahrer das spätere Opfer sah, habe es sich auf der Straße vor dem Auto gefunden.
Jérémy L. habe versucht nach rechts auszuweichen, um die Nagelsperre zu umfahren. Seiner Erinnerung zufolge, soll diese am Boden gelegen haben. Sowohl sein Beifahrer als auch jene beiden Zollbeamte, die am ersten Kontrollpunkt standen, hatten dem jedoch zuvor widersprochen. "So schnell wie ich unterwegs war, hätte ich nicht absichtlich nach rechts schwenken können, um den Zollbeamten anzufahren", erklärte der Angeklagte weiter. Gebremst hatte der Unfallfahrer zu keinem Zeitpunkt. Den Worten seines Anwaltes zufolge sei alles so schnell passiert, dass er nur reagiert habe, nicht aber die Zeit gehabt hätte nachzudenken.
Als Jérémy L. Tage nach der Tat sein Fahndungsfoto erblickte, sei er in Panik geraten. Deshalb habe er den Unfallwagen angezündet. Und, wie die Richterin bemerkte, damit möglicherweise auch Spuren beseitigt, die ihn hätten entlasten können. Zudem habe er versucht, nach Serbien zu flüchten: "Ich wollte Europa verlassen." Einen Tag später stellte er sich dennoch der Polizei.
"Erinnere mich nicht genau"
Nochmals aussagen musste am Donnerstag auch Suleyan S., zum Tatzeitpunkt Beifahrer von Jérémy L. im BMW. Er ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Deutlicher als am Vortag waren seine Aussagen jedoch nicht: "Ich erinnere mich nicht genau an den Vorfall", so sein Erklärungsversuch.
Wie die Richterin jedoch bemerkte, habe er gleich nachdem er sich der Polizei gestellt hatte, betont, drei Beamte gesehen zu haben. "Dann muss das auch so sein", meinte er gestern. Nach dem Zusammenprall hätte er seinen Freund gefragt, ob er verrückt oder krank sei. Dieser sei in Panik gewesen. Davon, den Wagen anzuzünden, sei seiner Erinnerung nach nie die Rede gewesen.
Wie der Anwalt des Opfers erklärte, kann sich der Zollbeamte weiterhin nicht an den Tathergang erinnern. Sein Gesundheitszustand - insbesondere die neurologischen Folgen des Unfalls - hätte es ihm zudem nicht erlaubt, an den Verhandlungen teilzunehmen. Er habe seit dem Unfall mehrmals versucht, sich umzubringen. Insgesamt waren rund 1,7 Millionen Schadenersatz gefordert worden.
Das Urteil ergeht am 10. November.
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