Vermisstenfall Bianka: Ermittlungen nicht abgeschlossen
Vermisstenfall Bianka: Ermittlungen nicht abgeschlossen
(str) - Auch wenn es so scheint, als ob sich seit Ende Juli im Fall des vermissten Säuglings Bianka B. nicht viel getan hätte, ist dem nicht so. Wie Justizsprecher Henri Eippers am Dienstag auf Nachfrage bestätigte, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
In anderen Worten: Es gibt noch immer Ermittlungsansätze, denen nachgegangen wird, um das Schicksal der fünf Wochen nach ihrer Geburt verschwundenen Bianka zu klären.
Die Mutter, eine 32-jährige Altenpflegerin, sitzt noch immer in Untersuchungshaft. Anträgen auf Haftverschonung wurde nicht stattgegeben. Polizei und Staatsanwaltschaft haben Sarah B. im Verdacht, sie könnte das eigene Kind getötet haben. Ein Zeuge hatte die Mutter gesehen, wie sie mit dem Kind zu einem Weiher in Linger gegangen war und später ohne das Kind wiederkehrte. Seitdem fehlt von Bianka jede Spur. Umfangreiche Suchmaßnahmen blieben ohne Ergebnis.
Sarah B. verweigert nach wie vor jegliche Aussagen zum Verbleib ihres Kindes. Sollten keine belastbaren Hinweise auf eine Kindstötung erbracht werden, kann ihr lediglich wegen mutmaßlichen Kindesentzugs der Prozess gemacht werden. Statt einer lebenslangen Haftstrafe droht ihr dann im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von drei Jahren.
Am Mittwoch ist der Internationale Tag der vermissten Kinder. Dieser wird seit 2011 weltweit begangen. Bereits 1983 hatte US-Präsident Ronald Reagan den 25. Mai zum Nationalen Tag der vermissten Kinder erklärt – im Gedenken an den am 25. Mai 1979 in New York verschwundenen sechsjährigen Jungen Etan Platz.
