Verleumdungsklage erneut abgewiesen
Verleumdungsklage erneut abgewiesen
(str) - Es ist das erste von möglicherweise mehreren Gerichtsverfahren, die direkt aus dem Bommeleeër-Prozess hervorgegangen sind. Ein inzwischen pensionierter Polizist hatte eine Privatklage gegen den Polizeipressesprecher und den Ex-Generaldirektor eingereicht.
Kohnen: Alle inkompetent
Pierre Kohnen – bis 2014 beigeordneter Regionaldirektor im Polizeibezirk Esch/Alzette und Dozent an der Polizeischule - hatte im Bommeleeër-Prozess als Zeuge ausgesagt und dabei zum Rundumschlag ausgeholt:
Einen Untersuchungsrichter nannte er „faul, inkompetent und uninteressiert“. Einen beigeordneten Staatsanwalt nannte er einen „Akoholiker“. Inkompetenz und Alkoholprobleme attestierte er auch einem der Ermittler. Andere Bommeleeër-Ermittler bezichtigte er, Zeugenaussagen gefälscht zu haben. Mehrere Gendarmerie-Offiziere bezeichnete er als „Musterbeispiele für Dummheit und Inkompetenz“.
Reuter und Nettgen sollen diffamiert haben
Nach seiner Aussage vor Gericht reichte er dann Privatklage (Assignation directe) gegen den Polizeipressesprecher Vic Reuter und den damaligen Polizeichef Romain Nettgen ein. Beide hätten ihn diffamiert, indem sie seine Fähigkeiten als Ausbilder in der Polizeischule beanstandet hätten. Zudem habe er keine weiteren Kurse mehr leiten dürfen – aus Rache für seine Aussagen im Bommeleeër-Prozess, wie er meinte.
Kohnen forderte Schadensersatz in einer Gesamthöhe von rund 30 000 Euro. Genau wie in erster Instanz wurde die Klage diese Woche nun auch vom Berufungsgericht als nicht zulässig erklärt.
Strafanzeige statt Privatklage
Die Begründung: Strafverfahren gegen Staatsbeamte können nur von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Im Prozess war argumentiert worden, Kohnen hätte mehrere andere Rechtsmittel einlegen können, etwa eine Anzeige bei der Polizei oder eine Zivilklage.
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