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Verleumdung und Beleidigung: Bewährungsstrafe für Pierre Peters
Lokales 25.03.2014 Aus unserem online-Archiv

Verleumdung und Beleidigung: Bewährungsstrafe für Pierre Peters

Peters ist der Justiz kein Unbekannter. 2012 sowie 2013 war er bereits aufgrund ausländerfeindlicher Schriften wegen Aufrufs zum Hass verurteilt worden.

Verleumdung und Beleidigung: Bewährungsstrafe für Pierre Peters

Peters ist der Justiz kein Unbekannter. 2012 sowie 2013 war er bereits aufgrund ausländerfeindlicher Schriften wegen Aufrufs zum Hass verurteilt worden.
Foto: Marc Wilwert
Lokales 25.03.2014 Aus unserem online-Archiv

Verleumdung und Beleidigung: Bewährungsstrafe für Pierre Peters

Der Aktivist Pierre Peters wurde am Dienstag vor Gericht verurteilt. Diesmal aber nicht wegen ausländerfeindlicher Parolen, sondern wegen Verleumdung.

(gs) - Einmal nicht wegen der Verbreitung ausländerfeindlichen Schriften, sondern wegen Verleumdung und Beleidigung wurde am Dienstagnachmittag der Aktivist Pierre Peters am Appellationshof Luxemburg verurteilt. 

Peters soll nämlich an der Veröffentlichung von Flugblättern mitgewirkt haben, die den Bürgermeister der Gemeinde Eschweiler und eine Notarin des Betrugs und der Bedrängung eines älteren Mannes bei der notariellen Aktierung eines privaten Grundstückshandels bezichtigt hatten. Die Schreiben beinhalteten schwerwiegende Vorwürfe, ließen es aber an Beweiskraft mangeln und entbehrten, wie sich herausstellte, jeglicher Grundlage. 

Obschon die Berufungsrichter nun in zweiter Instanz Peters wegen der Vorwürfe bezüglich des Eschweiler Bürgermeisters freisprachen, wurde er dennoch am Dienstagnachmittag zu derselben Strafe verurteilt, die schon Anfang 2013 die Richter am Bezirksgericht Diekirch gegen ihn festgehalten hatten: sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 1 800 Euro. 

Nicht der erste Fall vor Gericht

Pierre Peters ist der Justiz kein Unbekannter. Mitte 2012 sowie Anfang 2013 war er bereits wegen Aufrufs zum Hass verurteilt worden, nachdem er in Flyern gegen Ausländern gewettert hatte. In letztgenanntem Fall war die Strafe in zweiter Instanz von sechs Monaten Haft ohne Bewährung zu 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit umgewandelt worden.


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