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Verlängerte Fußgängerzone in der Hauptstadt
Lokales 4 05.01.2023
Sanfte Mobilität

Verlängerte Fußgängerzone in der Hauptstadt

Freie Fahrt für Fußgänger: Autos werden hier künftig nicht mehr verkehren.
Sanfte Mobilität

Verlängerte Fußgängerzone in der Hauptstadt

Freie Fahrt für Fußgänger: Autos werden hier künftig nicht mehr verkehren.
Foto: Gerry Huberty
Lokales 4 05.01.2023
Sanfte Mobilität

Verlängerte Fußgängerzone in der Hauptstadt

Amélie SCHROEDER
Amélie SCHROEDER
Ab dem 9. Januar gehört ein weiterer Teil der Hauptstadt den Fußgängern. Nur noch Autofahrer mit triftigem Grund dürfen in den Zonen verkehren.

Nachdem bereits am vergangenen 19. August an zwölf Orten in der hauptstädtischen Fußgängerzone Sicherheitspoller angebracht worden sind, wird nun der Bereich für Fußgänger erweitert. In der Altstadt soll künftig d'Fleeschiergaass (Rue de la Boucherie), ein Teil des Krautmaarts (Rue du Marché-aux-Herbes) sowie die Verlängerung der Groussgaass zwischen der Rue du Fossé und der Rue du Nord den Fußgängern vorbehalten sein. 

Foto: Ville de Luxembourg

Demnach wird diese Zone ab kommendem Montag offiziell für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Ausnahmen bilden Besitzer einer Vignette, die die Durchfahrt und das Abstellen des Wagens gewähren. Die Zufahrt für Lieferanten ist auf vier Stunden, zwischen 6 Uhr und 10 Uhr, begrenzt.

Sanfte Mobilität nimmt Form an 

Im Rahmen des Aktionsplans der sanften Mobilität in der Hauptstadt soll der Kern der Hauptstadt künftig attraktiver und sicherer für Fußgänger gestaltet werden. Somit soll jeglicher motorisierter Verkehr eingestellt werden und Wege nur noch für Fußgänger, Radfahrer, Skateboarder und alle umweltfreundliche Fortbewegungsmittel zugänglich sein. Der Verkehr für Radfahrer ist in der Fußgängerzone jedoch nur von 18 bis 10 Uhr gestattet. 


Bis zum 30. Juli 1979 mussten sich Fußgänger und Autofahrer die Groussgaass noch teilen.
Bis zum 30. Juli 1979 mussten sich Fußgänger und Autofahrer die Groussgaass noch teilen.
Foto: Armand Martiny/LW-Archiv


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