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Urteil nach Angriff auf Zugbegleiterin: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Am Ettelbrücker Bahnhof war eine Schaffnerin im Juli 2015 Opfer einer groben Gewalttat geworden.

Urteil nach Angriff auf Zugbegleiterin: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Foto: John Lamberty
Am Ettelbrücker Bahnhof war eine Schaffnerin im Juli 2015 Opfer einer groben Gewalttat geworden.
Lokales 24.03.2016

Urteil nach Angriff auf Zugbegleiterin: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

John LAMBERTY
John LAMBERTY
Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren Psychose wurde am Donnerstag am Bezirksgericht Diekirch ein Mann freigesprochen, der im Juli 2015 einer Schaffnerin am Ettelbrücker Bahnhof die Nase zertrümmert hatte. Er wird nun im CHNP interniert.

(jl) - Im Juli vergangenen Jahres wurde eine Zugbegleiterin am Ettelbrücker Bahnhof das Opfer einer groben Gewalttat. Die Schaffnerin hatte einen jungen Mann von der gefährlichen Überquerung der Gleise abhalten wollen, als dieser ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht schlug und dabei die Nase zertrümmerte.

Die Frau kämpft seither offenbar mit Angstzuständen, die die weitere Ausübung ihres Berufs gefährden.

Am Donnerstag wurde der Täter, der mittlerweile schon zur Behandlung im CHNP interniert ist, nun am Bezirksgericht Diekirch für schuldunfähig erklärt und unter der Auflage der weiteren Platzierung im CHNP freigesprochen.

Während der Anhörungen vor Gericht Ende Februar hatte der eingesetzte psychiatrische Gutachter dem Mann eine schwere Psychose bescheinigt.


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