Wählen Sie Ihre Nachrichten​

Untersuchung zum tödlichen Unfall bei Dippach läuft: Fußgänger auf der Landstraße - eine gefährliche Konstellation
Traurige Bilanz des Unfalls: Der Fußgänger ist tot, der Autofahrer blieb unverletzt.

Untersuchung zum tödlichen Unfall bei Dippach läuft: Fußgänger auf der Landstraße - eine gefährliche Konstellation

Pierre Matgé
Traurige Bilanz des Unfalls: Der Fußgänger ist tot, der Autofahrer blieb unverletzt.
Lokales 30.09.2015

Untersuchung zum tödlichen Unfall bei Dippach läuft: Fußgänger auf der Landstraße - eine gefährliche Konstellation

Es war ein tragischer Zwischenfall am Dienstagabend: Ein Fußgänger ist auf einer Landstraße bei Dippach in der Dunkelheit von einem Auto erfasst und getötet worden. Ein ungewöhnlicher Unfall, denn laut Polizei sind auf Landstraßen in Luxemburg nur selten Fußgänger zu sehen.

(vb) - Es war ein tragischer Zwischenfall am Dienstagabend: Ein Fußgänger ist auf einer Landstraße bei Dippach in der Dunkelheit von einem Auto erfasst und getötet worden. Ein ungewöhnlicher Unfall, denn laut Polizei sind auf Landstraßen in Luxemburg nur selten Fußgänger zu sehen.

Zwar werden laut Polizeiangaben immer wieder Fußgänger angefahren – vor allem in der kalten Jahreszeit, wenn sie in dunkler Kleidung und nachts oder in der Dämmerung schlecht zu sehen sind. „Fast immer spielen sich diese Unfälle mit Fußgängern auf innerörtlichen Straßen ab“, sagt ein Polizeisprecher.

Dass Fußgänger auf Landstraßen angefahren werden, ist dagegen die Ausnahme. Zuletzt wurden 2009 zwei Kinder getötet, als sie tagsüber mit einem Einkaufswagen an der Landstraße zwischen Binsfeld und Holler unterwegs waren, um Kastanien zu sammeln. Die beiden Jungen von sechs und zehn Jahren wurden von einem Teleskoplader in einer Kurve erfasst und tödlich verletzt. Der Fahrer, ein 17 Jahre alter Jugendlicher, wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bei dem Unfall am Dienstagabend war ein Fußgänger bei Dunkelheit um 20.30 Uhr zwischen Dippach und der City Concorde von einem Auto erfasst worden. Er wurde durch die Windschutzscheibe geschleudert und war auf der Stelle tot. Die Frage ist nun, ob der Fußgänger auf dem Fahrstreifen oder am Rand der Fahrbahn ging. „Das muss der Mess- und Erkennungsdienst der Kriminalpolizei herausfinden, heißt es von der Polizei.

Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, am Rand oder auf dem Seitenstreifen zu gehen. Dennoch sollten Fußgänger grundlegende Sicherheitsratschläge befolgen: „Wir empfehlen, am linken Fahrbahnrand, also entgegen dem Verkehr zu gehen. Dann sieht man herannahende Autos besser“, sagt der Polizeisprecher. Zudem ist es ratsam, helle Kleidung oder - noch besser – eine Warnweste zu tragen, wie sie in jedem Auto zu finden ist.


Lesen Sie mehr zu diesem Thema