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Unregelmäßige Gehälter in Polizeischule: Strafminderung für den Ex-Direktor

Unregelmäßige Gehälter in Polizeischule: Strafminderung für den Ex-Direktor

Foto: Gerry Huberty / LW-Archiv
Lokales 11.07.2017

Unregelmäßige Gehälter in Polizeischule: Strafminderung für den Ex-Direktor

Sophie HERMES
Sophie HERMES
Wegen Unregelmäßigkeiten bei den Gehälterabrechnungen von Mitarbeitern der Polizeischule wurde der ehemalige Schulleiter am Dienstag in zweiter Instanz zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

(SH) - Sechs statt 15 Monate Haft auf Bewährung. Für den ehemaligen Direktor der Polizeischule hat es sich gelohnt, Einspruch gegen das Urteil aus erster Instanz einzulegen. Im November vergangenen Jahres war Jacques Klein wegen Unregelmäßigkeiten bei den Gehälterabrechnungen von Mitarbeitern der Polizeischule noch zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. An der Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro ändert sich allerdings nichts.

Der ehemalige Schulleiter hatte sich vor Gericht verantworten müssen, nachdem zwischen 2007 und 2010 die Honorare von Gabrielle Z., einer externen Mitarbeiterin der Polizeischule, über die Abrechnung von Roger H. verrechnet worden sein sollen. Letzterer, ein Polizeibeamter im Ruhestand, der jedoch weiterhin Kurse an der Schule leitete, gab das Geld anschließend an die Frau weiter. Insgesamt soll es sich um rund 6 600 Euro gehandelt haben.

Für dieses Verfahren soll es ein Abkommen zwischen Jacques Klein und Joseph B., der sich um die Abrechnungen kümmerte, gegeben haben. Bei der Frau handelte es sich um die Lebensgefährtin von Joseph B., die als Statistin an Kursen teilnahm, hierfür jedoch nicht zugelassen war.

Während Joseph B., Roger H. und Gabrielle Z. dies in erster Instanz bestätigt hatten, stritt Jacques Klein stets ab, von dem Abkommen gewusst zu haben.

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Schulleiter in zweiter Instanz zwar nicht geglaubt, dass er von dem Abkommen nichts gewusst haben soll, allerdings hatte sie auch betont, dass Jacques Klein in Bezug auf die Abrechnungen keine größere Rolle gespielt habe als die drei weiteren Angeklagten.

Joseph B. und Roger H. waren im November 2016 zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, Gabrielle Z. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Für sie bleibt es bei diesen Strafen.

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