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Unregelmäßige Abrechnungen in der Polizeischule: 13-monatige Haftstrafe gegen ehemaligen Schulleiter beantragt
Bei den Abrechnungen der Gehälter von Mitarbeitern der Polizeischule war es monatelang zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Unregelmäßige Abrechnungen in der Polizeischule: 13-monatige Haftstrafe gegen ehemaligen Schulleiter beantragt

Foto: Gerry Huberty
Bei den Abrechnungen der Gehälter von Mitarbeitern der Polizeischule war es monatelang zu Unregelmäßigkeiten gekommen.
Lokales 2 Min. 21.10.2016

Unregelmäßige Abrechnungen in der Polizeischule: 13-monatige Haftstrafe gegen ehemaligen Schulleiter beantragt

Sophie HERMES
Sophie HERMES
Wegen Unregelmäßigkeiten bei den Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern der Polizeischule muss der ehemalige Schulleiter mit einer Haftstrafe von 13 Monaten rechnen. Gegen die drei weiteren Angeklagten wurden drei Monate Haft beantragt.

(SH) - Eine Haftstrafe von 13 Monaten gegen den ehemaligen Direktor der Polizeischule sowie jeweils drei Monate gegen die drei weiteren Angeklagten. So lautete die Strafforderung des Vertreters der Staatsanwaltschaft am Freitag.

Der ehemalige Schulleiter Jacques Klein, Joseph B., Roger H. und Gabrielle Z. mussten sich seit Beginn der Woche wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Gehälter verantworten.

Zwischen 2007 und 2009 sollen die Honorare von Gabrielle Z., einer externen Mitarbeiterin, über die Abrechnung von Roger H. verrechnet worden sein. Letzterer, ein Polizeibeamter im Ruhestand, der jedoch weiterhin Kurse an der Polizeischule leitete, gab das Geld anschließend an die Frau weiter. Insgesamt soll es sich um rund 6600 Euro gehandelt haben. 

Hierfür soll es ein Abkommen zwischen Jacques Klein, dem damaligen Direktor, und Joseph B., dem Beamten, der sich um die Abrechnungen kümmerte, gegeben haben. Denn bei der Frau handelte es sich um die Lebensgefährtin von Joseph B., die als Statistin an Kursen teilnahm, hierfür allerdings über keine Zulassung vom Ministerium verfügte.

Dreimal drei Monate, einmal 13

"Gabrielle Z. hat an Kursen teilgenommen und hatte keine Zulassung hierfür. Dies wussten alle vier Beteiligten und dies können sie auch nicht abstreiten", erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Gegen Gabrielle Z., Roger H. und Joseph B. forderte er jeweils Haftstrafen von drei Monaten, die komplett zur Bewährung ausgesetzt werden können, sowie Geldstrafen. Alle drei hätten eine lange Prozedur über sich ergehen lassen müssen und seien trotzdem stets bei ihrer Version der Vorfälle geblieben.

Weitaus weniger Verständnis zeigte er gegenüber Jacques Klein. "Er hat als einziger nicht zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben", so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Dem ehemaligen Direktor nach hätte jeder gelogen und sich böswillig gezeigt, nur er habe eine weiße Weste. Er stimme dem Verteidiger von Jacques Klein zu, dass dessen Mandant im Falle einer Haftstrafe von über einem Jahr seine Arbeit innerhalb der Polizei verlieren würde und forderte eine Haftstrafe von 13 Monaten gegen den Angeklagten.

Eine Vorgeschichte

Dass Jacques Klein und dessen Verteidiger während der Verhandlungen erneut Zweifel an den Aussagen der Sekretärin aufkommen ließen, spielte hierfür wohl eine nicht unentscheidende Rolle.

Denn bereits vor zwei Jahren, als ein erstes Mal über die Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen verhandelt wurde, hatten der ehemalige Schulleiter und sein Verteidiger die Aussagen der Sekretärin angezweifelt. Diese hatte sich eine Notiz von einem Telefongespräch zwischen Joseph B. und Jacques Klein gemacht, aus dem hervorging, dass es das Abkommen bezüglich der Bezahlung von Gabrielle Z. tatsächlich gegeben hatte.

Damals wurde der Prozess ausgesetzt und es kam zu einer separaten Verhandlung gegen die Sekretärin. Diese wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz von den Vorwürfen der Falschaussage freigesprochen.

Verteidiger pocht auf Unschuld

Der Anwalt von Jacques Klein hatte am Freitag weiterhin auf die Unschuld seines Mandanten hingewiesen. Immerhin sei es der ehemalige Schuldirektor gewesen, der den Personalchef der Polizei 2010 in seiner neuen Funktion als Verantwortlicher des Budgets und der Ausrüstung innerhalb der Polizeidirektion darauf hingewiesen hatte, dass die Ausgaben für verschiedene Instruktoren der Polizeischule im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen waren.

Jacques Klein wäre davon ausgegangen, dass Gabrielle Z. freiwillig als Statistin agiere. Auch an den Aussagen der Sekretärin ließ der Anwalt des Angeklagten erneut Zweifel aufkommen.

Das Urteil ergeht am 17. November.

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