Ungültige Papiere und Fahrerflucht: Betrunken, keine Versicherung, unverbesserlich
(TJ) - Ein scheinbar unverbesserlicher Autobesitzer musste am Montagmorgen seinen fahrbaren Untersatz abgeben. Der Mann war gegen 5.00 Uhr kontrolliert worden und konnte keine technische Kontrollbescheinigung und keine Steuervignette vorweisen. Den Beamten gegenüber gab er zu, das Fahrzeug ebenfalls nicht versichert zu haben.
Erschwerend hinzu, kommt die Tatsache, dass der Mann bereits wenige Tage zuvor von der Polizei aufgefordert worden war, seine Zulassungspapiere für dieses Fahrzeug in Ordnung zu bringen. Der gute Rat der Beamte war wohl schlicht und einfach ignoriert worden. Nachdem er über die gesetzlichen Bestimmungen in Kenntnis gesetzt worden war, stimmte er ein, das Fahrzeug abzugeben. Andernfalls hätte der Wagen beschlagnahmt werden müssen. So oder so ist er sein Fahrzeug los.
Fahrerflucht
Bereits am Samstag, bekam ein anderer Fahrer die Hand des Gesetzes zu spüren. Er hatte auf der A4 in Richtung Esch/Alzette bei einem Überholvorgang den Seitenspiegel eines anderen Fahrzeugs gestreift und war einfach weitergefahren. Der geschädigte Fahrer verfolgte den Flüchtigen und konnte ihn beim Rond Point Raemerich stoppen - allerdings war es zuvor zu einem weiteren Zusammenstoß der beiden Wagen gekommen.
Zunächst willigte der Unfallfahrer in eine gütliche Einigung ein, wenig später setze er sich jedoch in seinen Wagen und flüchtete. Kurz danach konnte eine Polizeistreife den Mann Zuhause antreffen. Die Beamten mussten erhöhten Alkoholkonsum feststellen und zogen daraufhin seine Fahrerlaubnis ein.
"Fliegende Bierdose"
Dass man während des Fahrens nicht ohne Freisprechanlage telefonieren darf, wird eine Automobilistin, die am Sonntag der Polizei ins Netz ging, wohl so schnell nicht vergessen.
Die Dame war Polizisten aufgefallen, weil sie am Steuer ein Telefonat führte. Als die Beamten die Frau gestoppt hatten, staunten sie nicht schlecht: Allem Anschein nach warf die Dame eine Dose Bier durch den Wagen auf die Rückbank. Die Ordnungshüter sprachen die Fahrerin auf Alkoholkonsum am Steuer an. Diese wollte davon jedoch nichts wissen und stritt auch vehement ab, telefoniert zu haben.
Nur nach längeren Diskussionen konnten die Beamte die Dame dazu bewegen, einen Atemlufttest durchzuführen. Dieser ergab einen deutlich überhöhten Wert. Zudem konnte die Frau keine gültige Versicherung vorweisen.
