Unfallfahrer war einschlägig vorbestraft
Unfallfahrer war einschlägig vorbestraft
(str) - Die 38-jährige Mutter von zwei Kindern hatte keine Überlebenschance, als sie bei einem Routineeinsatz als Polizistin von einem betrunkenen Autofahrer angefahren und getötet wurde.
Die Anteilnahme im Land ist enorm. Viele, die die Kommissarin Yasmine Grisius gekannt
haben, schwärmen von ihrem freundlichen und aufgeschlossenen Wesen, von ihrer Empfänglichkeit für die Sorgen anderer. Auch aus dem Ausland erreichen Familie, Freunde und Kollegen zahlreiche Sympathiebekundungen.
Seit Freitag trägt die Polizei Trauer. Im ganzen Land wurden die Flaggen vor den Kommissariaten auf Halbmast gesenkt. Auf Facebook haben viele Polizisten ihr Profilbild durch die „thin blue line“ ersetzt. Das Emblem besteht aus einer dünnen blauen Linie auf schwarzem Grund. Es wird vor allem im englischsprachigen Raum als Zeichen der Sympathie für im Dienst umgekommene Polizisten verwendet. Das Zeichen gilt auch als Symbol für Kameraderie. Der obere schwarze Balken steht für den Bürger, den die Polizisten – die blaue Linie – vor kriminellen Elementen – der untere schwarze Balken – schützen.
Vier Tage nach dem tragischen Vorfall ist inzwischen auch mehr über den Unfallverursacher bekannt. Der Mittdreißiger, der bei dem tödlichen Unfall einen Alkoholwert von mehr 1,6 Promille hatte, war bereits wegen Alkohols am Steuer vorbestraft.
21 Monate Fahrverbot
Im Mai vergangenen Jahres war er betrunken am Steuer erwischt worden. Sein Blutalkoholwert lag an jenem Tag bei 2,16 Promille. Ein Gericht hatte ihn daraufhin zu einem Fahrverbot von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Bewährungszeit liegt bei fünf Jahren. Am Freitag hieß es zunächst, eine Verurteilung stehe noch aus.
Der Mann wurde auf Anweisung des Untersuchungsrichters inhaftiert. Ermittelt wird wegen „fahrlässiger Tötung“. Das Strafmaß für diesen Tatbestand liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.
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