Trotz Ausgangsbeschränkungen: Alkoholisierte Fahrer unterwegs
Trotz Ausgangsbeschränkungen: Alkoholisierte Fahrer unterwegs
(TJ/SC) - Die Polizei musste am Wochenende trotz der Ausgangsbeschränkungen in drei Fällen alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr ziehen.
Der erste Fall geht auf den Sonntagnachmittag zurück: Im Verteilerkreis Gluck in Gasperich war ein Fahrzeug mit vier Insassen verunfallt. Der Unfallfahrer stand unter Alkoholeinfluss, zudem war er bereits mit einem provisorischen Fahrverbot belegt. Die Polizisten protokollierten den Vorfall, der noch Konsequenzen haben dürfte.
Zu einem leichten Unfall kam es am Sonntagabend gegen 21 Uhr auf der Rue de Luxembourg in Düdelingen, als ein Autofahrer vom Gelände einer Tankstelle fuhr und mit einem anderen Fahrzeug kollidierte.
Da beide Parteien sich nicht gütlich einigen konnten, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten unterzogen den vermeintlichen Unfallverursacher einem Atemlufttest - mit positivem Resultat. Zudem konnte der Mann keine gültigen Fahrzeugpapiere vorweisen, sodass sein Auto immobilisiert wurde. Auch in diesem Fall wurde Protokoll erstellt.
Am Sonntagabend machte in Bauschleiden im Norden des Landes gegen 17 Uhr ein - laut Polizeibericht - "alkoholisierter und streitsüchtiger" Mann auf sich aufmerksam. Die Beamten wurden gerufen und fanden den unter Alkoholeinfluss stehenden Mann, der mit seinem Auto vor Ort war, am "Pont Misère" ausfindig. Er war aufgebracht, beleidigte die Beamten und teilte ihnen schließlich mit, im Besitz von Drogen zu sein. Er übergab den Polizisten eine Tüte mit mehreren Gramm Marihuana.
Bei einer Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann bereits ein provisorisches Fahrverbot vorlag. Die Beamten nahmen ihn mit zur Dienststelle, doch auch dort schrie der Mann, der einen Alkoholtest verweigerte, die Polizisten weiterhin an und beleidigte sie.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ein Protokoll erstellt und die Beschlagnahmung des Wagens und der Drogen erlassen. Zusätzlich bekam der Mann eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen des nicht Einhaltens der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Er wurde schließlich zum Ausnüchtern unter Arrest gestellt.
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