Trier: Der Amokfahrer und die Frage der Schuldfähigkeit
Trier: Der Amokfahrer und die Frage der Schuldfähigkeit
Nach der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone, bei der am Dienstag fünf Menschen getötet wurden, hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier am Mittwochnachmittag Haftbefehl gegen den 51 Jahre alten Beschuldigten Bernd W. erlassen. Gegen den gebürtigen Trierer besteht der dringende Tatverdacht des Mordes in fünf Fällen sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in 18 weiteren Fällen.
W. soll am frühen Nachmittag des 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen der Marke Land Rover in der Fußgängerzone in Trier mit hoher Geschwindigkeit wahllos und gezielt auf Passanten zugefahren zu sein, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren. In der Absicht, so viele Menschen wie möglich zu töten oder zumindest zu verletzen, habe er diese überfahren, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Mittelung vom Mittwoch.
Fünf Tote, 18 Verletzte, sechs davon schwer
Der Mann tötete auf diese Weise fünf Menschen - drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren sowie einen 45 Jahre alten Mann und dessen neuneinhalb Wochen altes Kind. 18 weitere Menschen wurden im Verlauf der Amokfahrt verletzt, sechs davon schwer.
Die Staatsanwaltschaft nennt weitere Details: Die verstorbenen Opfer waren alle deutsche Staatsangehörige. Der 45-jährige getötete Vater und seine ebenfalls ums Leben gekommene neuneinhalb Wochen alte Tochter hatten zusätzlich die griechische Staatsangehörigkeit. Ebenfalls deutsch-griechische Staatsangehörige sind der eineinhalb Jahre alte Sohn des Getöteten und die Mutter des Kindes, die beide verletzt wurden. Ein weiterer Verletzter ist deutsch-niederländischer, einer luxemburgischer Staatsbürger. Alle übrigen Verletzten haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
Noch kein Motiv erkennbar
Zum Motiv für die Tat gibt es noch keine Neuigkeiten. Gegenüber den Beamten der Trierer Mordkommission des Polizeipräsidiums Trier machte der Beschuldigte am Dienstag und am Mittwoch wechselnde und in Teilen nicht nachvollziehbare Angaben. Bisher ließen sich daraus weder ein Motiv noch Einzelheiten zum Tathergang herleiten.
Die Vernehmung des Beschuldigten soll in den nächsten Tagen fortgesetzt werden, Einzelheiten daraus werde man aber noch nicht mitteilen, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, so die Staatsanwaltschaft. Für politische, religiöse oder ähnliche Motive gebe es bisher weiterhin keine Anhaltspunkte.
Alkoholeinfluss und psychische Auffälligkeiten
Der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen hatte es bereits am Dienstagabend in einer Pressekonferenz erklärt: Der Fahrer stand bei der Tat unter Alkoholeinfluss. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,4 Promille. Eine Blutprobe wurde ebenfalls entnommen, das Ergebnis steht noch aus.
Während der Festnahme und im Polizeigewahrsam habe der Mann psychische Auffälligkeiten, weswegen die Schuldfähigkeit durch einen Gutachter zu klären ist. Die erste Entscheidung diesbezüglich, nämlich ob Untersuchungshaft angeordnet werden kann oder nicht, ist jedoch mit dem Haftbefehl bereits gefallen. Die Staatsanwaltschaft dazu: "Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse bestehen momentan jedoch zumindest keine konkreten Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss der Schuldfähigkeit." Damit wird der 51-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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