Treffpunkt für Falschparker
„Weiter hinten stehen die etwas älteren Autos, die schon länger hier sind. Hier vorne dann die Fahrzeuge, die erst in den vergangenen Tagen und Stunden reingekommen sind“, erklärt eine Zuständige von der regionalen Verkehrspolizei auf dem Gelände in Findel. Auf dem Grundstück befindet sich auch eine große Halle. Eine ehemalige Reithalle. Im Inneren stehen drei Fahrzeuge. „Es sind die, die versteigert werden“, sagt die Frau. Erst Anfang März hat es eine öffentliche Auktion gegeben, bei der fast 30 Fahrzeuge unter den Hammer kamen. Zwei Motorroller sind für fünf Euro weggegangen. Vermutlich hat jemand ein Ersatzteil gebraucht, denn fahrtüchtig waren sie nicht mehr. Doch manchmal sind auch richtige Schnäppchen zu ergattern. Ein Zuständiger erinnert sich an einen schönen Porsche, der für unter 30 000 Euro wegging.
Solche „Schnäppchen“ seien aber eher selten, denn bei den Fahrzeugen, die hier versteigert werden, handelt es sich nicht um beschlagnahmte Fahrzeuge, sondern um welche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeholt wurden. „Zu den Fahrzeugen, die versteigert werden, gibt es auch oft eine Geschichte. In seltenen Fällen kann es sein, dass eine Person verstorben ist und der Wagen in einem Parkhaus stand. Wenn die Person keine Hinterbliebenen hat, kommt das Fahrzeug in die Versteigerung“, erklärt die Zuständige.
„Andere Personen fahren in den Urlaub und lassen ihr Auto im öffentlichen Raum stehen. Wenn dann per Dringlichkeitsreglement die Straße geräumt werden muss, sehen sie das Hinweisschild natürlich nicht. Das Auto wird abgeschleppt und der Rechnungsbetrag steigt täglich. Wenn die Leute dann zurückkommen, kann nicht jeder das Geld aufbringen, um den Wagen zurückzubekommen.“ Ein paar Stunden auf dem Abstellplatz kosten mindestens 210 Euro, die Kosten summieren sich jedoch schnell mit 20 Euro pro halbem Tag. Vergangenes Jahr wechselten bei etwa fünf Versteigerungen rund 120 Fahrzeuge den Besitzer.
Platz für 207 Fahrzeuge in Findel
Neben der sogenannten Fourrière in Findel gibt es auch eine in Esch/Alzette, in Colmar-Berg und in Sassenheim. Wobei zu der in Sassenheim nur Fahrzeuge hingebracht werden, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden. In Findel gibt es Platz für 207 Fahrzeuge. Im Schnitt kommen vier Autos am Tag dorthin. Doch an manchen Tagen ist mehr los als an anderen. „Zur Zeit des Nachtmarathons in der Hauptstadt werden etwa 80 Fahrzeuge abgeschleppt. Aber auch während der Schobermesse, am Nationalfeiertag oder etwa während der Schlussprozession der Oktave werden viele Fahrzeuge, die unrechtmäßig abgestellt wurden, hierhergebracht“, erklärt eine Sprecherin der Polizei.
Die Polizei entscheidet, wann ein Auto abgeschleppt wird, doch wird niemand, der lediglich sein Parkticket nicht gezahlt hat, abgeschleppt. Eine solche Zuwiderhandlung wird mit einem Strafzettel geahndet. Abgeschleppt wird ein Fahrzeug dann, wenn es jemand anderen behindert. Etwa, indem eine Ausfahrt zugeparkt wurde, oder es nicht weggefahren wurde, obwohl Tage zuvor ein Schild dort aufgestellt wurde, dass die Straße per Dringlichkeitsreglement geräumt werde. Auch wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass es weg ist, wenn er wieder da ist. 1 322 Personen mussten vergangenes Jahr die Erfahrung machen, dass ihr Fahrzeug weg war, als sie zurückkamen, da sie es so abgestellt hatten, dass jemand dadurch behindert wurde. Innerhalb von maximal 72 Stunden wird der Halter per Einschreiben darüber informiert, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wurde. Falls er also in weniger als zwölf Stunden merkt, dass sein Wagen weg ist, zahlt er etwas über 200 Euro. Wenn er es aber erst nach Eintreffen des Briefes, also nach drei Tagen, mitbekommt, so muss er zu diesem Zeitpunkt bereits über 300 Euro zahlen. Aber nur, wenn er es dann sofort abholt. Sonst wird es wieder teurer.
