Tierzüchter am Pranger
„Der Angeklagte scheint kein Interesse an den Tieren zu haben. Die Hunde sind dabei aber die Leidtragenden. Sie befinden sich derzeit in einem Tierheim und können nicht weitervermittelt werden, bis die Prozedur abgeschlossen ist.“ Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft fand gestern klare Worte in Bezug auf einen Züchter, der sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten musste, zum wiederholten Mal jedoch nicht zu seiner Verhandlung erschienen war.
Bereits in erster Instanz hatte der Mann, dem vorgeworfen wird, im September vergangenen Jahres sieben Hunde nicht artgerecht behandelt zu haben, dem Prozess nicht beigewohnt.
Urteil in Abwesenheit
In Abwesenheit war er am 11. Januar dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro und einem Verbot, in den kommenden zehn Jahren Tiere zu halten, verurteilt worden. Zudem sollten ihm die Hunde definitiv abgenommen werden. Die Strafe schien dem Züchter jedoch zu missfallen, denn er legte ebenso wie die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen die Entscheidung aus erster Instanz ein.
Zum Berufungsverfahren erschien der Angeklagte gestern jedoch erneut nicht. Immerhin hatte er vor dem Prozess einen Anwalt kontaktiert, allerdings so kurzfristig, dass dieser keine Chance hatte, fristgerecht ein Mandat zu erhalten. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft stimmte einer Vertagung des Prozesses nicht zu – zum Wohle der Tiere. Sie forderte eine Bestätigung des Urteils aus erster Instanz gegen den Züchter und eine definitive Beschlagnahmung der Hunde. Diese waren gleich nach dem Vorfall in Obhut eines Tierasyls gegeben worden und können nicht weitervermittelt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Überhitzt und verdreckt
Stundenlang hatten sieben Hunde am 3. September vergangenen Jahres in einem Lieferwagen ausharren müssen, der während der „International Dog Show“ auf dem Parkplatz der Messehallen in Kirchberg in der prallen Sonne stand.
Erst als eine Passantin durch das Gebell der Tiere auf die eingeschlossenen Hunde aufmerksam wurde, alarmierte sie die Polizei. Allerdings nicht, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Denn, wie der damaligen Polizeimeldung zu entnehmen ist, hatte der Fahrer versucht zu flüchten und die Zeugin zu überfahren, als diese ihm mitgeteilt hatte, dass die Beamten unterwegs seien. Das Sicherheitspersonal der Luxexpo konnte jedoch Schlimmeres verhindern.
Als die Polizei vor Ort eintraf, stellten die Beamten fest, dass nicht nur die Überhitzung des Lieferwagens, der in Frankreich immatrikuliert war, die Hunde einer Gefahr aussetzte. Das Innere des Fahrzeugs war auch komplett verdreckt. Den Tieren standen zudem weder Wasser noch Nahrung zur Verfügung. Auch eine angemessene Lüftung gab es in dem Lieferwagen nicht. Zwar waren die Hunde nicht unterernährt, wie ein Tierarzt feststellte, befanden sie sich jedoch in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Einige unter ihnen hatten Läuse, andere hatten Probleme mit den Pfoten. Kurz: Sie waren arg vernachlässigt worden.
Eine Vorstrafe in Frankreich
Insgesamt hatte der Züchter rund 30 Tiere in seiner Obhut. Während die Hunde zu ihrer Sicherheit in ein Tierasyl gebracht wurden, wurde gegen den Fahrer des Lieferwagens und Besitzer der Vierbeiner ein Strafverfahren eröffnet.
Dabei stellte sich auch heraus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelte. Bereits 2005 war der 51-Jährige wegen eines ähnlichen Vorfalls in Frankreich verurteilt worden. Damals waren ihm jegliche Züchteraktivitäten für eine Dauer von drei Jahren untersagt worden. Auch diese Vorstrafe sei von den Richtern zu berücksichtigen.
Diese werden ihr Urteil am 20. Juni bekannt geben.