Tierquälerei-Prozess: Im Kuhstall dahinvegetiert
(mth) - Zwei Männer aus Aspelt sollen einen Hund auf ihrem Bauernhof derart vernachlässigt haben, dass dieser aufgrund eines Nierenversagens einging. Als der Hund im Dezember 2014 von dem Hof des 43-jährigen Georges F. und dessen 73-jährigen Vaters Ferdinand F. ausbüchste und gefunden wurde, verständigte das Tierasyl die Polizei.
Beide standen am Mittwoch wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Eine Tierärztin beschrieb als Zeugin vor Gericht, wie der Hund in das Tierasyl gekommen sei: „Das Tier war in einem katastrophalen Zustand. Er hatte Liegeschwielen, Flöhe und war so schwach, dass er sich kaum auf den Beinen hielt“.
Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Hund ausschließlich mit Milchpulver gefüttert worden war. Der etwa fünfjährige Münsterländer-Mischling wog 12 Kilo, als er gefunden wurde. Normal sind mindestens 22. Die Untersuchung ergibt, dass das Tier an akutem Nierenversagen leidet und kein Futter mehr annimmt.
Nach mehreren Wochen am Tropf bessert sich sein Zustand nicht, so dass das Tier schließlich Ende Dezember eingeschläfert wird. „Der Hund ist langsam an Kreislaufversagen dahin gesiecht, weil seine Nieren nicht mehr funktionierten,“ so die Tierärztin.
Keinerlei Schuldeinsicht
Die beiden Angeklagten zeigten sich am Mittwoch wenig einsichtig, was die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft betrifft. Der Vater behauptete, der Hund, den er aus Frankreich mitgebracht habe, sei immer „ein Krüppel“ und „nicht wie ein richtiger Hund“ gewesen. Er bezweifle, dass der Hund vernachlässigt worden sei und gehe davon aus, dass es bei den Vorwürfen darum gehe, „seinen Sohn schlecht zu machen“.
Der Sohn, Georges F., bestritt bei seiner Aussage ebenfalls, dass der Hund vernachlässigt worden sei. Er stellte das Urteil der Veterinärin gar in Frage und meinte, der Hund sei wohl „im Tierasyl falsch gefüttert worden“ - eine Einschätzung, die er für sich beanspruche, da er sich als Landwirt „mit Vieh auskenne“.
Auch der Anwalt des Sohns, Me Marc Theisen, bestritt die Vorwürfe. Der völlig abgemagerte Hund auf den Fotos, die vor Gericht begutachtet wurden, "sehe doch gar nicht so schlecht aus“. Er fordere eine Expertise bezüglich der Bilder. Es sei schwer nachvollziehbar, dass ein Landwirt, der sich „sein ganzes Leben um Tiere kümmere“, einen Hund derart misshandele. Er fordere daher einen Freispruch für seinen Mandanten. Im Fall einer Verurteilung sei es angebracht, die Strafe auszusetzen.
Staatsanwaltschaft fordert exemplarische Strafe
Die Staatsanwaltschaft dagegen vertrat die Ansicht, dass beide Angeklagten im Sinne des Naturschutzgesetzes schuldig seien, dem Hund keine angemessene Nahrung und Pflege gegeben zu haben. Dies habe schlussendlich zu dem katastrophalen Zustand geführt, in dem das Tier sich befunden habe, als es aufgefunden wurde. Erschwerend sei der Umstand, dass der Hund nicht ordnungsgemäß bei der Kommune angemeldet gewesen sei.
Angesichts der Schwere des Falls sei eine Haftstrafe von drei Monaten zur Bewährung für beide Angeklagten angemessen - die Höchststrafe aufgrund des 2014 erneuerten Tierschutzgesetzes beträgt zwei Jahre. Zudem forderte die Anklage ein fünfjähriges Tierhalteverbot sowie eine Geldstrafe in nicht näher bezifferter Höhe.
Die als Zivilkläger vertretene Tierschutzliga forderte zudem eine Entschädigung von 5000 Euro im Fall einer Verurteilung. Das Urteil soll am 20. Oktober fallen.
