Streit um Arbeitszeit: Polizeigewerkschaft lässt nicht locker
Streit um Arbeitszeit: Polizeigewerkschaft lässt nicht locker
Der Syndicat national de la police grand-ducale war nach einer sehr offensiven Ansprache des Gewerkschaftspräsidenten bei der Generalversammlung am Montag heftig vom Polizeigeneraldirektor und vom Ressortminister kritisiert worden. Am Donnerstagnachmittag legt die Polizeigewerkschaft nun nach und macht deutlich, dass sie nicht von ihren Vorwürfen gegen Polizeispitze und Politik abweicht.
In einer Pressemitteilung betont der Vorstand, die Gewerkschaft stelle sich geeint vor ihren Präsidenten Pascal Ricquier. Dass dieser nun persönlich angegriffen werde, sei empörend. Anstatt sich mit den angesprochenen und tatsächlichen Problemen der Polizei zu befassen, würden die Verantwortlichen sich darauf beschränken, einen Imageschaden für die Verwaltung geltend zu machen.
Dabei sei es bedauerlich, dass die größte Personalvertretung der Sicherheitskräfte gezwungen sei, die Dysfunktionen im Polizeiapparat öffentlich zu machen, damit diese überhaupt ins politische Bewusstsein vordringen.
Keine Rückendeckung
Bedauert wird auch, dass Ressortminister François Bausch sich entschieden habe, der Direktion Rückendeckung zu geben, ohne sich der Stichhaltigkeit der Kritik zu vergewissern.
Die Behauptung des Polizeigeneraldirektors Philippe Schrantz, die Polizeigewerkschaft sei vor der Abstimmung im Parlament vollends mit dem Reformtext einverstanden gewesen, sei falsch. Keine der Forderungen der Gewerkschaft habe einen Niederschlag im Gesetz gefunden, betont der SNPGL in seinem Schreiben.
Ebenso treffe es nicht zu, dass die alle Dienststellen seit Januar 2019 den gesetzlichen Vorgaben entsprechend arbeiten würden. Dies gelte nur für die Direktionsdienste mit flexiblen Arbeitszeiten. Andere Abteilungen mit anpassbaren Arbeitszeiten würden noch immer vergeblich auf Vorgaben warten. Viele Beamte befänden sich nach wie vor in einer ungesunden Situation.
Darüber hinaus stimme es nicht, dass die Generaldirektion niemals die Entscheidung eines Gerichts infrage stelle. So seien bei der Polizeireform extra Zusatzartikel vorgeschlagen worden, um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu umgehen, die für einzelne Beamte der höheren Laufbahn unbequem gewesen seien, so der SNPGL.
Statistiken ohne Bestand
Es sei verständlich, dass sich die Polizeispitze bemühe, Gerichtsprozesse gegen Gesetzesinterpretationen zu vermeiden, da sie viele dieser Prozesse verliere. Darüber hinaus hätten die Statistiken, mit denen sie die Umorganisation der Einsatzgruppen rechtfertige, keinen Bestand. Eine Reorganisierung einer unveränderten Zahl von Polizisten schaffe zusätzliche Probleme, könne aber keine Lösung bringen.
Abschließend betont die Gewerkschaft, dass es wohl kaum in ihrem Interesse sei, Geschichten zu erfinden, wenn sie auf umfangreiche Tatsachen zurückgreifen könne. Man wolle aber weiter aktiv und ehrlich in die Entscheidungsprozesse, welche die Interessen ihrer Mitglieder betreffen, eingebunden werden.
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