Laut EU-Direktive können Verkehrsdelikte ab 70 Euro Bußgeld auch im Ausland verfolgt werden.
Strafzettel im Ausland: Knöllchen ohne Grenzen
Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollte man ernst nehmen. Die Fahrerdaten werden an diese Staaten weitergeleitet. Die Strafgelder können zudem von der luxemburgischen Justiz eingetrieben werden.
(jag) - So einfach wie früher kommt man bei Verkehrsdelikten im Ausland nicht mehr davon: Meistens gibt es Wochen später Post. Inhalt: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wurde per Radar festgestellt und der Autoinhaber angeschrieben.
Konnte man früher das Papier locker im Mülleimer entsorgen, so ist Kopf-in-den-Sand-stecken heute eher keine Option mehr.
Gerichtliches Nachspiel
Die erste EU-Direktive wurde zwar gekippt, der neue Text besagt im Grunde aber nichts anderes, als dass Verkehrsdelikte ab 70 Euro Bußgeld auch im Ausland verfolgt werden können ...
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