In der
fünften Episode unserer Serie „Was wollen Sie wissen?“ erläutern Frédéric
Krier, Mitarbeiter des OGBL, und Stéphanie
Ravat, Wirtschaftsberaterin bei der CGFP und Mitgründerin des „Collectif monoparental“, den
Ursprung der Steuerungerechtigkeit für alleinerziehende Mütter und Väter in Luxemburg.
Das sagen
die Experten:
Seit 1990
gibt es die bekannte Steuerklasse 1A, eingeführt auf Betreiben des damaligen Finanzministers Jean-Claude Juncker. Die Idee war, dass diese neue Steuerklasse das Problem des
ungerechtfertigten Ehegattensplittings beseitigt und somit die Ehe steuerlich favorisiert.
Denn lange Zeit wurden Ehepaare, die beide berufstätig waren, im Vergleich
zu anderen Formen des Zusammenlebens steuerlich benachteiligt. Demzufolge ließen
sich manche Ehepaare pro forma scheiden, um die Steuerbenachteiligung zu
umgehen. Heute befinden sich Ehepaare, unabhängig von ihrem Familienstatus, in der Steuerklasse 2, während Unverheiratete in der Steuerklasse 1 klassiert sind. Die Reform von 1990 favorisiert also die Ehe und belohnt somit verheiratete, berufstätige Frauen. Dies bringt jedoch mit sich, dass Alleinerziehende, die sich in der Steuerklasse 1A befinden, steuerlich benachteiligt werden. Ein Problem, das bis heute akut ist.
Die Einordnung von Alleinerziehenden in die Steuerklasse 1A betrifft überwiegend Frauen, da
sie über 80 Prozent der Alleinerziehenden in Luxemburg ausmachen. Diese
Steuerungerechtigkeit kann bis zu 7.000 Euro jährlich, bei einem
Durchschnittsgehalt von 65.000 Euro brutto im Jahr ausmachen. Am Ende bezahlt eine Vollzeit-arbeitende Frau mit einem oder mehreren Kindern also mehr Steuern als
eine verheiratete Frau, die Teilzeit arbeitet. Dazu kommt, dass unser
Steuersystem nicht an den Index gekoppelt ist und diese Ungleichheit stetig weiterwächst.
Roland Arens, Chefredakteur des „Luxemburger Wort“, erklärt die gesellschaftliche Bedeutung von Qualitätsjournalismus und warum dieser nicht umsonst sein kann.
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