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Von Sibila Lind und Tammy Schmit

In der fünften Episode unserer Serie „Was wollen Sie wissen?“ erläutern Frédéric Krier, Mitarbeiter des OGBL, und Stéphanie Ravat, Wirtschaftsberaterin bei der CGFP und Mitgründerin des „Collectif monoparental“, den Ursprung der Steuerungerechtigkeit für alleinerziehende Mütter und Väter in Luxemburg. 

Das sagen die Experten: 

Seit 1990 gibt es die bekannte Steuerklasse 1A, eingeführt auf Betreiben des damaligen Finanzministers Jean-Claude Juncker. Die Idee war, dass diese neue Steuerklasse das Problem des ungerechtfertigten Ehegattensplittings beseitigt und somit die Ehe steuerlich favorisiert. Denn lange Zeit wurden Ehepaare, die beide berufstätig waren, im Vergleich zu anderen Formen des Zusammenlebens steuerlich benachteiligt. Demzufolge ließen sich manche Ehepaare pro forma scheiden, um die Steuerbenachteiligung zu umgehen. Heute befinden sich Ehepaare, unabhängig von ihrem Familienstatus, in der Steuerklasse 2, während Unverheiratete in der Steuerklasse 1 klassiert sind. Die Reform von 1990 favorisiert also die Ehe und belohnt somit verheiratete, berufstätige Frauen. Dies bringt jedoch mit sich, dass Alleinerziehende, die sich in der Steuerklasse 1A befinden, steuerlich benachteiligt werden. Ein Problem, das bis heute akut ist. 

Die Einordnung von Alleinerziehenden in die Steuerklasse 1A betrifft überwiegend Frauen, da sie über 80 Prozent der Alleinerziehenden in Luxemburg ausmachen. Diese Steuerungerechtigkeit kann bis zu 7.000 Euro jährlich, bei einem Durchschnittsgehalt von 65.000 Euro brutto im Jahr ausmachen. Am Ende bezahlt eine Vollzeit-arbeitende Frau mit einem oder mehreren Kindern also mehr Steuern als eine verheiratete Frau, die Teilzeit arbeitet. Dazu kommt, dass unser Steuersystem nicht an den Index gekoppelt ist und diese Ungleichheit stetig weiterwächst. 

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