Standpauke für Santer
Standpauke für Santer
(str) - Warum hat Jacques Santer als Regierungschef und politischer Verantwortlicher des Geheimdiensts nichts unternommen, um die offensichtlich ins Stocken geratenen Ermittlungen neu anzukurbeln? Die Antworten von Santer stellen weder die Verteidigung noch die vorsitzende Richterin zufrieden.
„Ich war auch ab einem gewissen Zeitpunkt sehr ungehalten darüber, dass die Ermittlungen keine sichtbaren Fortschritte brachten“, versicherte Jacques Santer gestern im Zeugenstand. Dem Justizminister Robert Krieps sei es ebenso gegangen. Allerdings dürfe sich die Politik im Sinne der Gewaltentrennung nicht in laufende Ermittlungen einmischen. Im Ministerrat habe man kaum etwas über den Stand der Ermittlungen erfahren.
Auch Justizminister Krieps habe ihm mehr als einmal darüber Bericht erstattet, dass es keine zufriedenstellenden Fortschritte gab. Krieps sei sein Ansprechpartner gewesen, und zu ihm habe er in dieser Angelegenheit einen regen Kontakt gepflegt. Einmal habe Robert Krieps ihm gesagt, es gebe eine heiße Spur. Was es damit auf sich hatte, habe er aber nicht gewusst.
Ein einziger Verdächtiger
Den Geheimdienstchef Charles Hoffmann habe er mindestens alle drei Monate getroffen, um die Abhörgenehmigungen zu erteilen. Dabei sei ganz sicher auch über den Bommeleeër geredet worden. Der Srel habe allerdings keine Befugnis gehabt, um sich an polizeilichen Ermittlungen zu beteiligen. Das bedeute allerdings nicht, dass der Nachrichtendienst einfach tatenlos zugesehen habe. Beispiele dafür, was der Geheimdienst konkret unternommen hat, konnte Santer nicht angeben.
Er erinnerte sich allerdings, die Genehmigung zur Telefonüberwachung von dem Rechtsextremisten Jean-Louis Pesteil erteilt zu haben. Der sei von ausländischen Diensten verdächtigt worden, Mitglieder für eine extremistische Organisation angeworben zu haben, und er habe außerdem im Grünewald, unweit eines gesprengten Hochspannungsmasts, gelebt. Ansonsten sei der Srel durch die Beteiligung am „Comité permanent de sécurité“ (CPS) in die Ermittlungen eingebunden gewesen. „Sie hätten eine aktivere Rolle übernehmen können, das stimmt schon“, meinte Santer. „Ich hätte mich auch nicht dagegen gewehrt.“
Santer erklärte zudem, Hoffmann habe sich darüber beschwert, dass der Srel im CPS ausgegrenzt wurde. Der Ex-Premier musste sich von der Verteidigung jedoch den Vorwurf gefallen lassen, es verpasst zu haben, ein Machtwort zu sprechen, um die Zusammenarbeit ins Rollen zu bringen und die Grabenkämpfe zu beenden.
"Un nonfoutisme général"
„Ich hatte schon das Gefühl, dass es Missstände gab“, erklärte Santer, „vielleicht, weil das Wesen Einzelner unvereinbar war“. – „Wenn Sie schon so ein Gefühl hatten, warum haben Sie denn nichts unternommen“, hielt ihm die Richterin entgegen. „Das ist einfach gesagt, vor allem im Nachhinein“, rechtfertigte sich Santer. „Wenn ich damals gewusst hätte, was ich heute weiß, dann hätte ich sicher auch anders reagiert. Das war alles nicht so offen. Wir waren der Meinung, dass die Ermittlungen ihren Gang gingen, und dass irgendwann Resultate folgen würden“.
Für Verteidiger Me Gaston Vogel ist die Sache klar: „Un nonfoutisme général au niveau du gouvernement“, urteilte er. Richterin Sylvie Conter hielt Jacques Santer vor, dass Entscheidungen gefällt wurden, aber niemand sich die Mühe gemacht habe, deren Umsetzung abzusichern. Santer verteidigte sich, das sei Aufgabe der Verwaltungsverantwortlichen gewesen. Der Premierminister sei lediglich der politisch Verantwortliche. Ohne Antwort blieb die Frage der Richterin, was denn auf politischer Ebene unternommen worden sei, um die Attentatsserie zu beenden.
Die undichte Stelle
Als deutlich wurde, dass der CPS keine Ergebnisse erzielte, hätte man doch einschreiten müssen, meinte Sylvie Conter weiter. Das sei im Ministerrat so nie thematisiert worden, wehrte sich Jacques Santer. Spätestens, als klar war, dass es einen Insider gab, hätten Disziplinarermittlungen zur undichten Stelle eingeleitet werden müssen, meinte Verteidigerin Me Lydie Lorang. „Dann muss man die erst einmal finden“, entgegnete Jacques Santer.
„Um sie zu finden, muss man erst einmal suchen“, tadelte Lorang den Ex-Premier. „Es hätte wenigstens versucht werden müssen“, pflichtete Richterin Conter bei. „Ich denke, dass die zuständige Verwaltung das auch getan hat“, erwiderte Santer. „Jeder ist immer davon ausgegangen, dass ein Anderer etwas unternimmt“, konterte die Richterin. „Der Erste, der nachgefragt hätte, hätte den Fehler bemerken müssen.“
Sylvie Conter befragte Jacques Santer anschließend zum Anschlag auf den Justizpalast am 19. Oktober 1985: „Wissen Sie, ob dort jemand bei der Tat gesehen wurde?“ Santer verneinte. „Nach diesem Anschlag veränderte sich nämlich das Verhalten gewisser Leute drastisch“, hielt Sylvie Conter fest. „Da ist etwas passiert oder jemand wurde gesehen, davon sind wir überzeugt!“
Warum wurde Hellinckx entschädigt?
Diese Frage stellte die Richterin Jacques Santer nach der Verhandlungspause. „Ich erinnere mich, dass ein derartiger Vorschlag von der Verwaltung gemacht und im Ministerrat für gut befunden wurde“, erklärte der Ex-Premier. Warum, das wisse er nicht mehr. Wagner sei aber auch entschädigt worden.
„In der Regel entschädigt man jemanden, wenn man den Schaden provoziert hat“, meinte Sylvie Conter. „Es muss auf jeden Fall einen Grund gegeben haben“, antwortete Santer. Sonst wäre es nicht dazu gekommen. Aus dem Bericht des Ministerrats könne man herauslesen, dass dies geschehen sei, weil der Anschlag politisch motiviert gewesen sei, führte die Richterin aus. „Wer die Motivation der Täter kennt, kennt auch die Täter“, bekräftigte sie. „Das denke ich nicht“, entgegnete Santer bemüht.
Die Betroffenen vom Schlewenhof seien nicht entschädigt worden, betonte Richterin Conter. „Hat Hellinckx lauter geschrien, als andere?“, fragte sie. „Oder war es aus reiner Gefälligkeit?“ Eine Antwort blieb aus. Vogel warf schließlich ein, dass die Nachbarn von Hellinckx selbst entschädigt worden seien. „War das, weil der Prinz am Tatort gesehen wurde?“, will er wissen. „Ganz sicher nicht!“, entgegnete Santer.
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