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Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Clement
Lokales 2 Min. 24.09.2014 Aus unserem online-Archiv
Prozess um Médicoleak

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Clement

Sven Clement soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe zahlen.
Prozess um Médicoleak

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Clement

Sven Clement soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe zahlen.
LW
Lokales 2 Min. 24.09.2014 Aus unserem online-Archiv
Prozess um Médicoleak

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Clement

Im Prozess wegen Datendiebstahls gegen den Chef der Piratenpartei fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Im Wort-Interview weist Clement die Vorwürfe zurück. Das Urteil folgt am 16. Oktober.

(jag/mth) - Im Prozess um die so genannte "Médicoleaks-Affäre", in welcher der Vorsitzende der Piratenpartei Sven Clement wegen des Diebstahls von Zugangsdaten bzw. des unerlaubten Zugriffs auf eine staatliche Datenbank angeklagt ist, fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in unbenannter Höhe. Clement stand am Mittwoch vor der Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg unter Anklage.

Dem Präsidenten der Piratenpartei wird vorgeworfen, sich im Januar 2012 unerlaubt Zugang zur sportmedizinischen Datenbank des zuständigen Ministeriums verschafft zu haben. Bei einem Arztbesuch hatte Sven Clement zufällig die Passwörter der Datenbank aufgeschnappt. Sie standen auf einem Merkzettel, der in der Praxis an einem Rechner klebte. Clement fotografierte das Post-It ab. Anschließend machte der Politiker einen Mitarbeiter der staatlichen ITK-Sicherheitsstelle "CIRCL" auf den Missstand aufmerksam. Zwei Monate später kam es bei Sven Clement sowie dem besagten CIRCL-Mitarbeiter zu Hausdurchsuchungen, danach wurde jedoch lediglich Sven Clement wegen Diebstahls, Benutzung gefälschter Schlüssel sowie wegen Verstoßes gegen das Gesetz über den elektronischen Datenverkehr angeklagt.

Schlampiger Umgang mit Patientendaten

Clement hatte den Fall an die Öffentlichkeit gebracht und wollte damals eigenen Aussagen zufolge aufzeigen, wie schlampig die Mitarbeiter der Dienste des Sportministeriums mit den Daten von rund 49.000 Athleten umgingen. Er griff zwei Mal auf die Datenbank zu und machte zudem auf Anraten eines Anwalts beim zweiten Zugriff Screenshots von den Datensätzen von Bekannten und Familienmitgliedern, um die Schwachstelle zu dokumentieren.

Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Clement zwar mit guten Absichten ein erstes Mal am 5. Januar 2012 auf die Datenbank zugegriffen habe, dieser Zugriff jedoch trotzdem eine Straftat darstelle. Insbesondere beim zweiten Zugriff am 9. Januar sei er "zu weit gegangen", wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen vor Gericht sagte: "Wenn der Angeklagte es beim ersten unerlaubten Zugriff auf die Datenbank und dem Hinweis an den Mitarbeiter der Sicherheitsstelle CIRCL belassen hätte, dann wäre die Staatsanwaltschaft sicherlich geneigt gewesen, die Anklage fallen zu lassen. Über die Tatsache, dass er anschließend trotzdem ein zweites Mal unerlaubt auf die Datenbank zugriff und zudem Screenshots der Datensätze machte, kann jedoch nicht hinweggesehen werden."

Clement gab sich am Mittwoch vor Gericht einsichtig, was den unerlaubten Zugriff angeht, wehrte sich jedoch vehement gegen die Anschuldigungen in Punkto Diebstahl - diesen Tatbestand könne man ihm nicht vorwerfen, weil kein materielles Gut entwendet worden sei. Ein Urteil in diese Richtung würde vieles in Frage stellen, so Clement. Demnach würde der komplette, freie Umlauf von Daten in Gefahr geraten. Vor Gericht stehe seiner Meinung nach der Falsche, so Clement, der auf die Verantwortung des Staates in Sachen Datenschutz hinwies, die in diesem Fall nicht übernommen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei dem Passwort um ein "immaterielles Gut", womit der Tatbestand des Diebstahls durchaus gegeben sei. Der Gesetzgeber habe im übrigen in den vergangenen Jahren diesbezüglich die Gesetzestexte angepasst und explizit den Diebstahl bzw. die Fälschung von "elektronischen Schlüsseln" berücksichtigt.

Das Urteil wird am 16. Oktober gesprochen.  


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