Staatsanwaltschaft entscheidet über Freilassung
Staatsanwaltschaft entscheidet über Freilassung
(dho) - Am 7. September ging ein Anruf bei der Polizei ein. Ein Lastwagenfahrer gab an, sich auf der Autobahnraststätte "Aire de Berchem" zu befinden. Aus dem Inneren des Fahrzeuganhängers habe er Klopfgeräusche gehört.
Als die Polizei eintraf, stellte sie fest, dass das Schloss des Lastwagenanhängers aufgebrochen worden war. Im Inneren befanden sich hinter dem Ladegut vier Männer aus dem Iran, die angaben, zwischen 20 und 31 Jahre alt zu sein. Ein Schleuser habe das Schloss aufgebrochen und sie aufgefordert einzusteigen, sagten sie der Polizei. Bei den Ermittlungen hatte sich schnell herausgestellt, dass der italienische Lastwagenfahrer nichts von den Personen in seinem Fahrzug wusste. Er wurde freigelassen.
Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Verstoß feststellen
Die Beamten nahmen die Personen mit auf das Polizeipräsidium, führten eine Körperdurchsuchung durch und nahmen ihre Fingerabdrücke auf. In einer parlamentarischen Anfrage wollte der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar nun vom Justizminister und vom Außenminister wissen, ob es der Wahrheit entspreche, dass die Männer nicht in das Abschiebezentrum in Findel gebracht wurden, da die Räumlichkeiten dort ausgelastet waren. Dies hatten die Medien unter Berufung auf Polizeiangaben berichtet.
Die Minister antworten, dass nicht aus Kapazitätsgründen gegen eine Unterbringung in Findel entschieden wurde, sondern wegen der Endgültigkeit dieser Maßnahme. Eine Unterbringung gehe mit einem Freiheitsentzug und der Rückführung in das Herkunftsland einher. Eine Rückführung in den Iran erweise sich jedoch als sehr schwer bis unmöglich, so die Minister. Die vier Männer hätten sich bisher keinen Gesetzesverstoß zu Schulden kommen lassen, der mit einer Haftstrafe einhergehe, weswegen die Staatsanwaltschaft sich für deren Freilassung entschied. Außerdem hätten die vier Personen bisher keinen Antrag auf internationalen Schutz in Luxemburg gestellt. Auch hätten sie bisher kein Asyl in Frankreich beantragt, wie manche Medien berichtet hatten.
Abschiebezentrum häufig überfüllt?
Die Behauptung, dass die Räumlichkeiten in Findel regelmäßig überfüllt seien, dementieren die Minister. Zwischen dem 1. Januar und dem 10. September (253 Tage) sei die maximale Kapazität von 45 Plätzen für Männer nur 17 Mal erreicht worden. Die 14 Familien- oder Frauenzimmer waren bisher noch nie überlastet. Außerdem sei die Struktur erst kürzlich um eine Notunterkunft in Kirchberg, welche die in Findel entlasten soll, erweitert worden.
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