SREL-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Einspruch gegen das Urteil ein
SREL-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Einspruch gegen das Urteil ein
Am 25. Juni hatten die Richter der zwölften Strafkammer die drei Angeklagten im SREL-Prozess wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Anklage will diese Entscheidung allerdings nicht akzeptieren und hat am Dienstag Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das teilt die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Somit wird der Prozess in zweiter Instanz verhandelt werden. Das Datum soll zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden, so die Mitteilung.
Der ehemalige SREL-Direktor, Marco Mille, dessen Chef des opérations, Frank Schneider, und der Ex-Geheimagent, André Kemmer, hatten sich im vergangenen März wegen mutmaßlich illegaler Abhörmaßnahmen vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen die Telekommunikation des Informanten Loris M. im Januar 2007 ohne die notwendige Autorisation des damaligen Staatsministers, Jean-Claude Juncker, abgehört haben.
Juncker, der im März selbst als Zeuge aussagte, konnte sich nicht mehr daran erinnern, die Erlaubnis erteilt zu haben - konnte es aber auch nicht ausschließen.
Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass nicht zweifelsfrei feststehe, dass die Aktion illegal gewesen sei. Der damalige Staatsminister Jean-Claude Juncker habe die Genehmigung demnach durchaus auch mündlich geben können - auch wenn keine schriftliche Autorisation vorliegt.
Für den beigeordneten Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg, Jean-Jacques Dollar, bestand an der Illegalität der Maßnahme allerdings keinen Zweifel. Er hatte in seinem Strafantrag im März Geldstrafen gegen die drei Angeklagten gefordert.
Rückblick
Der Prozess ist das juristische Nachspiel der SREL-Affäre, die 2012 die Politikwelt tief erschütterte und schließlich 2013 zu Neuwahlen führte. Die Affäre beginnt im November 2012, als durch Medienberichte öffentlich wird, dass Anfang 2007 der damalige Geheimdienstdirektor Marco Mille ein Gespräch mit Premierminister Jean-Claude Juncker illegal aufgezeichnet hatte – eine Straftat, die bereits verjährt ist.
Bei der Unterredung schildert Mille unter anderem die Abhörmaßnahmen gegen Loris M. Die Aufnahme gilt somit als wichtiges Beweismittel.
Loris M. hatte bereits 2005 gegenüber dem SREL behauptet, im Besitz einer heimlichen Aufnahme eines brisanten Gesprächs zwischen dem Großherzog und Jean-Claude Juncker im Zusammenhang mit der Bommeleeër-Affäre zu sein.
Erst im Januar 2007 übergab er allerdings einen Datenträger an den SREL, der die Aufnahme enthalten sollte. Dieser konnte aber nicht entschlüsselt werden, weshalb die Kommunikation des Informanten für wenige Tage überwacht wurde. Die Untersuchung der CD durch unabhängige Experten kam später zu dem Schluss, dass sich mit aller Wahrscheinlichkeit keine Tondatei auf dem Datenträger befand.
Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter und abonnieren Sie unseren Newsletter.
