Spezialurlaub zur Unterstützung der Familie möglich
Spezialurlaub zur Unterstützung der Familie möglich
Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft und Selbstständige, die aufgrund der Schließung von Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung oder für ältere Menschen gezwungen sind, ihre Arbeit einzustellen, um eine Person, die in ihrem Haushalt lebt, zu betreuen, können fortan einen bezahlten Spezialurlaub zur Unterstützung der Familie beantragen.
Dieser Urlaub kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die zugelassene Struktur dem Ministerium die Einstellung ihrer Tätigkeit oder eines Teils davon mitgeteilt hat, der Arbeitnehmer oder Selbstständige die häusliche Pflege der Person, die bei ihr wohnt, übernimmt, kein weiteres Mitglied des Haushalts unter die Kurzarbeit fällt und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Der Urlaub kann auch unter den Mitarbeitern eines Haushalts eingeteilt werden.
Die Maßnahme gilt rückwirkend auf den 18. März. Der Antragsteller muss eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Urlaubs vorlegen. Das Antragsformular kann auf der Website des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion oder auf guichet.lu heruntergeladen werden.
Im öffentlichen und kommunalen Bereich kann den Angestellten und Beamten ausnahmsweise eine Befreiung vom Dienst gewährt werden.
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