Sorge um häusliche Gewalt
Sorge um häusliche Gewalt
(mth) - Die erste Studie zum Thema häusliche Gewalt nach der Reform des betreffenden Gesetzes im Jahr 2013 wurde vorgestern dem zuständigen Parlamentsausschuss vorgestellt. Demnach gab es im vergangenen Jahr insgesamt 876 Fälle, die ein behördliches Eingreifen nötig machten in rund 89 Prozent aller Fälle war körperliche Gewalt im Spiel.
In den betroffenen Haushalten lebten zum Zeitpunkt des gemeldeten Vorfalls 460 Kinder und Jugendliche, 399 davon waren minderjährig und 327 waren direkt von gewalttätigen Übergriffen betroffen. 56 Kinder wurden per Gerichtsbescheid unter besonderen Schutz gestellt. Gleichzeitig wurde in 17 Fällen gegen die Urheber von Gewalttätigkeiten gegen Kinder eine Wohnungsverweisung ausgesprochen.
Gesetzliche Nachbesserungen nötig?
Die Abgeordnete Sylvie Andrich-Duval (CSV) richtete im Zusammenhang mit diesen neuen Zahlen eine parlamentarische Anfrage an die zuständigen Minister Lydia Mutsch und Félix Braz, um in Erfahrung zu bringen, welche Schlussfolgerungen die Regierung aufgrund der neuesten Erkenntnisse ziehe und ob diese gegebenenfalls plane, die bestehenden Maßnahmen und Gesetze nachzubessern.
Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass im Rahmen einer multidisziplinären Arbeitsgruppe an der seit mehr als zehn Jahren geplanten Reform des Jugendschutzgesetzes gearbeitet werde. Derzeit sei jedoch nicht sicher, ob der bestehende Gesetzentwurf 5351 vom 9. Juni 2004 als Ausgangsbasis übernommen oder ob ein neuer Entwurf ausgearbeitet werde.
Ein weiterer Gesetzentwurf sei im Zusammenhang mit einer so genannten „Opferambulanz“ im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Ausarbeitung und werde im Herbst auf den Instanzenweg geschickt.
Die Regierung sieht somit das bestehende Gesetz als effektives und ausreichendes Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt und zum Schutz der Opfer an. Ob weitere gesetzliche Schritte nötig seien, müsse sich in Zukunft im Dialog mit den zuständigen Stellen zeigen.
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