Sicherheitsfirma in Viertel "Gare": Schöffenrat reagiert auf Kritik
Sicherheitsfirma in Viertel "Gare": Schöffenrat reagiert auf Kritik
(jwi) - In einem Schreiben von Mittwochabend zeigt sich der hauptstädtische Schöffenrat überrascht über die wiederkehrenden Kritiken der Opposition seitens der privaten Sicherheitsfirma am Hauptbahnhof.
Ein kleiner Rückblick: Seit Dezember patrouilliert ein von der Stadt Luxemburg beauftragter privater Wach- und Sicherheitsdienst im Bahnhofsviertel und in der Oberstadt. Die Maßnahmen sollen zu einer Verbesserung des Sicherheitsgefühls bei der Bevölkerung führen. Die Opposition aus LSAP, déi Lénk und Grünen werfen jedoch den blau-schwarzen Stadtverantwortlichen vor, mit diesen Maßnahmen das Gardiennage-Gesetz zu missachten und daher illegal zu handeln.
Der Schöffenrat widerspricht den Vorwürfen und betont wiederholt, die Sicherheitsfirma sei nicht dazu da, die Aufgaben der Polizei zu übernehmen. Im Gegenteil; Sicherheitsfirma und Polizei würden eng zusammenarbeiten. Und zu einem negativen Zwischenfall sei es bisher nicht gekommen. Darüber hinaus seien die Vorwürfe seitens der Opposition reine Polemik ohne Alternativlösungen oder Vorschläge, heißt es weiter.
Der Schöffenrat warte nun ungeduldig ab, bis eine interministerielle Arbeitsgruppe eine globale Lösung für die Sicherheit im Bahnhofsviertel präsentiere und lädt überdies Polizeiminister Henri Kox auf die nächste Bürgerversammlung im Hauptbahnhofsviertel ein.
Erste Bilanz ist positiv
Vergangene Woche gab es eine erste Bilanz seitens der Hauptstadt: Der Schöffenrat sei sehr zufrieden über die bisherige Arbeit des Sicherheitsdienstes. In der Gemeinderatssitzung am Montag wurde der Vertrag mit GDL Security verlängert.
Zudem stellten in einem Interview mit dem „Luxemburger Wort“ am 30. November die beiden CSV-Schöffen Laurent Mosar und Serge Wilmes bereits klar, etwaiger Kompetenzüberschreitungen der Wachleute sei kein Risiko. Jeder Wachmann verfüge über eine amtliche Genehmigung. Außerdem werde jeder Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes von der Polizei auf seinen Handlungsspielraum hingewiesen.
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