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Sex mit 14-Jähriger: Zehn Jahre Haft gefordert
Lokales 3 Min. 10.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Sex mit 14-Jähriger: Zehn Jahre Haft gefordert

Das Urteil ergeht am 30. Januar.

Sex mit 14-Jähriger: Zehn Jahre Haft gefordert

Das Urteil ergeht am 30. Januar.
Foto: Pierre Matgé
Lokales 3 Min. 10.01.2019 Aus unserem online-Archiv

Sex mit 14-Jähriger: Zehn Jahre Haft gefordert

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Vor der Kriminalkammer musste sich am Donnerstag ein 49-jähriger Mann wegen der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens verantworten.

Zweimal hatte ein damals 49-jähriger Koch Geschlechtsverkehr mit der 14-jährigen Tochter seiner Arbeitgeber. Dann wurde das Mädchen schwanger. Am Donnerstag forderte die Staatsanwaltschaft nun eine hohe Haftstrafe.

Dabei ist es eigentlich ein Zufall, dass die Polizei der Angelegenheit auf die Spur kommt. Im November 2015 streiten sich die Eltern der 14-Jährigen. Der Vater unterstellt der Mutter, eine außereheliche Beziehung zu haben. Die Auseinandersetzung im Restaurant der Eltern wird an diesem Abend immer lauter, sodass die Tochter irgendwann die Polizei verständigt.

"Als die Beamten vor Ort einschreiten, bringt die Mutter plötzlich einen regen SMS-Austausch der 14-jährigen Tochter mit einem wesentlich älteren Küchenmitarbeiter zur Sprache", erklärt ein Ermittler der Kriminalpolizei am Donnerstag im Zeugenstand. "Wohl um von sich selbst abzulenken." Die Polizisten nehmen die Sache zu Protokoll. Konkret ist davon die Rede, dass es wohl einen Kuss zwischen dem 49-Jährigen und der 14-Jährigen gab.

14-jähriges Mädchen ist schwanger

Doch es soll nicht lange dauern, bis die Ermittlungen durch eine weitere Entwicklung beschleunigt werden. Diesmal ist es allerdings ein Gynäkologe, der Alarm schlägt. Die Mutter hat mit der Tochter, die zu der Zeit einen zwei Jahre älteren Freund hat, einen Frauenarzt aufgesucht, weil diese scheinbar das kurz zuvor verschriebene Verhütungsstäbchen nicht verträgt. Doch der Arzt stellt schnell fest, dass die ständige Übelkeit wohl eher daher rührt, dass die 14-Jährige schwanger ist.

Die Jugendschutzabteilung der Kriminalpolizei wird in Kenntnis gesetzt. Eltern und Tochter entscheiden sich zu einer Abtreibung. Es wird festgestellt, dass der 16-jährige Freund nicht der Erzeuger ist. Die Ermittlungen führen zum 49-jährigen Koch, zu dem das Mädchen wohl eine Vertrauensbeziehung hatte.

Doch den haben die Eltern bereits gleich nach dem aufschlussreichen Abend einen guten Monat zuvor entlassen. Der Mann hat das Land längst verlassen. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Er wird schließlich aufgrund eines europäischen Haftbefehls gestellt, als er von Frankreich nach Großbritannien einreisen will.

"Es hilft, das Hirn einzuschalten."

Zunächst bestreitet er die Tatvorwürfe. Dann räumt er nur den Kuss ein. Später erklärt er dann, das 14-jährige Mädchen habe sich ihm nackt angeboten. Er habe sich nicht wehren können. Aussagen, welche die Richterin im Prozess nicht gelten lässt. "Da ist ein nacktes Mädchen von 14 Jahren und für einen 49-jährigen Mann gibt es kein Halten mehr? Sie hätten sofort gehen müssen und fertig", maßregelt sie ihn. "Es hilft, das Hirn einzuschalten."

Sein Verteidiger bringt zudem kulturelle Unterschiede als strafmildernden Umstand ein. Sein Mandant habe in seiner brasilianischen Heimat selbst im Alter von 15 Jahren eine 16-Jährige geheiratet. Eine zweite Ehe sei mit 19 Jahren in Portugal geschlossen worden. Zudem seien Mädchen in seiner Heimat als 14-Jährige bereits sexuell mündig. Genau wie der Angeklagte zuvor, hebt auch der Anwalt hervor, sein Klient habe schlicht die Gesetzeslage nicht gekannt.

Dem wiederum widerspricht der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seiner Anklagerede. Dadurch, dass er ins Ausland abgetaucht sei und die Tat zunächst bestritten habe, habe der Angeklagte deutlich gezeigt, dass ihm sein Fehlverhalten durchaus bewusst gewesen sei.

Zudem sei der Beschuldigte, als es zum ersten Geschlechtsverkehr kam, extra zum Wohnhaus des Mädchens gefahren, bei vollem Bewusstsein, dass die Eltern sich im Restaurant aufhalten würden. Beim zweiten Geschlechtsakt habe er sich mit dem Mädchen in einem Auto versteckt. Er habe schlicht die eigene Befriedigung dem Interesse des Kindes üubergeordnet.

Sex mit Minderjährigen unter 16 Jahren gilt als Vergewaltigung

Das Gesetz lasse keinen Spielraum für Interpretationen, fährt der Ankläger fort. "Das Gesetz aus dem Jahr 2012 besagt, dass Minderjährige unter 16 Jahren kein Einverständnis zu sexuellen Handlungen geben können. Jeglicher Geschlechtsverkehr gilt demnach als Vergewaltigung - auch wenn der Akt einvernehmlich erfolgt." Dafür sei - selbst ohne den erschwerenden Umstand, dass der Täter die Aufsicht über das Opfer hatte - eine Haftstrafe von 10 bis 15 Jahren vorgesehen.

Deswegen forderte er dann auch eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft für den Angeklagten. Er widersetze sich aber nicht einer teilweisen Aussetzung des Vollzugs zur Bewährung.

Das Urteil der Kriminalkammer ergeht am 30. Januar.



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