Schütze dein Trinkwasser!
Schütze dein Trinkwasser!
(hip) - "Die Selbstverständlichkeit, dass wir alle uns bewusst und präventiv um die Wasserqualität sorgen und diese schützen, eine solche Kultur aufzubauen, wurde in den letzten Jahrzehnten in Luxemburg regelrecht versäumt“, bedauern die Mitarbeiter der Wasserverwaltung, die das „Luxemburger Wort“ vor kurzem zu einem Gespräch bat. Andere Länder haben diese Erziehung besser gepflegt. In Österreich gibt es die Wasserschutzzonen bereits seit mehr als 50 Jahren und gehören dort zum Kulturgut.
Doch der Vorfall im belgischen Witry, als ein Luxemburger Bauer im Herbst 2014 eine große Menge an Pflanzenvernichtungsmitteln aus einem Behälter verlor und das Pestizid in hoher Konzentration kurze Zeit später im Wasserreservoir des Stausees nachgewiesen wurde, hat das Tempo im Dossier zum Einrichten von bislang nicht existierenden Wasserschutzzonen im Ministerium erhöht. 80 dieser Zonen sollen bis Dezember durch ein großherzogliches Reglement ausgewiesen werden.
Was bedeuten diese Zonen für mich?
Jeder Einzelne trägt Verantwortung und somit zur Wasserqualität bei. Nicht nur der Bauer gebraucht im Alltag Pestizide zur Bewirtschaftung seiner Äcker. Der Paragraf 65h des Wasserschutzgesetzes wird noch dieses Jahr abgeändert werden, damit die Landwirte in Zukunft auf staatliche Hilfen zurückgreifen können. In zwei Kategorien wird das Verteilen von Pestiziden oder Gülle in Zukunft untersagt sein. Gemeinde- und Eisenbahnmitarbeiter sind genauso betroffen und somit gefordert umzudenken. Auch sie nutzen Mittel zur Unkrautvernichtung.
Die CFL isoliert seit kurzem bei der Erneuerung des Unterbaus einer Eisenbahntrasse so, dass keine Substanz ins Erdreich eindringen kann. Aufgefordert ist aber auch jeder einzelne Bürger. Obwohl handelsübliche Spritzmittel erlaubt sind, wissen nur wenige Menschen über ihre richtige Dosierung Bescheid.
Alte Heizöltanks im Visier
Wohnt man in einem etwas älteren Haus in einer der ausgewiesenen Wasserschutzzonen, könnte es sein, dass ein Vertreter des Wasserversorgers in naher Zukunft an der Tür klingelt. Es ist die Pflicht des Versorgers, für die Trinkwasserqualität zu sorgen.
Der Grund eines Besuches ist die Kontrolle eines älteren Heizöltanks, der möglicherweise den heutigen Sicherheitskriterien nicht mehr entspricht. Hier könnten die Kosten eines Austausch oder Modernisierung auf den Hausbesitzer zukommen. Denn er allein ist im Falle eines Lecks verantwortlich für den Tank seines Eigenheims. Kommt es zu einer Umweltverschmutzung, sieht das Wasserschutzgesetz Strafen vor.
Die Strafen bei Umweltverschmutzung
Im Entwurf zur Abänderung des Abfallgesetzes und eines großherzoglichen Reglements wurde ein detaillierter Bußgeldkatalog verfasst. Ende Dezember wurde er vom Ministerrat angenommen. Tritt die Abänderung in Kraft, wird beispielsweise das Wegwerfen von Müll in Bäche, Flüsse, Seen sowie Quellengebiete mit mindestens 250 Euro geahndet.
Das gleiche Bußgeld wird beim Vergraben des Abfalls in der Nähe von Oberflächengewässern fällig. Solch ein Vergehen kann aber auch vor dem Pult des Richters enden und die Strafen können höher ausfallen.
Werden in einer ausgewiesenen Wasserschutzzone Verunreinigungen nachgewiesen und der Verursacher ermittelt, sieht der Artikel 61 des Wasserschutzgesetzes eine Freiheitsstrafe von zwischen acht Tagen und sechs Monaten, sowie Bußgelder zwischen 251 und 750 000 Euro vor. „Bis alle Spuren einer Verschmutzung verschwunden sind, können zwischen fünf und 15 Jahre vergehen“, betont Tom Schaul, Hydrogeologe der Wasserverwaltung.
Die Wasserschutzzonen in Zahlen
Die 80 Schutzzonen stellen rund zehn Prozent der Gesamtfläche des Landes dar.
Alle 300 Trinkwasserentnahmestellen wurden in die Zonen integriert. Die einzelnen Schutzzonen sind von 75 Hektar bis hin zu zehn Quadratkilometer, dies in Waldbillig, groß.
Sie werden in drei Kategorien unterteilt: Zone 1 ist eine enge Schutzzone im Umkreis von mindestens zehn Meter, maximal 20 Meter um die Quelle. Das Verteilen von Gülle ist den Landwirten hier strikt untersagt.
Zone 2 definiert eine Distanz, bei der eine bakterielle Verunreinigung etwa eine Fließzeit von 50 Tagen bis zur Quelle benötigt. Hier gibt es erhöhte Auflagen. Liegt in diesem Gebiet bereits eine bakterielle Belastung vor, besteht ebenfalls ein Gülleverbot.
In Zone 1 und 2 darf kein Neubaugebiet entstehen. Zone 3 ist eine erweiterte Schutzzone, die das restliche Einzugsgebiet der Wassergewinnung erfasst. Möchte man hier bauen, ist nach dem Wassergesetz eine Erlaubnis erforderlich.
Natur & Ëmwelt bietet zum heutigen Weltwassertag interessante Veranstaltungen an.
Weitere Links zum Weltwassertag:
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
