Schnelltests in Apotheken ab sofort möglich
Schnelltests in Apotheken ab sofort möglich
In Luxemburg können ab sofort auch Apotheken Schnelltests durchführen und ein negatives Ergebnis mit einem Attest bescheinigen. Das bestätigte die Vizepräsidentin des „Syndicat des pharmaciens luxembourgeois“, Danielle Becker-Bauer, dem „Luxemburger Wort“ am Montag. Allerdings müssten Kunden ihrer Apotheke zuvor anrufen, um einen Termin auszumachen - denn noch sind nicht alle Apotheken für den Start des Schnelltest-Programms vorbereitet.
Stand Montagmittag hätten knapp über die Hälfte der Apotheken des Landes ihre Teilnahme an dem Programm zugesagt, so Becker-Bauer. Eine abschließende Liste werde spätestens am Dienstag veröffentlicht. Die Umsetzung - und somit auch das Startdatum - sei allerdings von Apotheke zu Apotheke unterschiedlich.
Während einige der bisher rund 55 teilnehmenden Apotheken Tests direkt in ihren Räumlichkeiten anbieten, bereiten sich andere Apotheken bereits auf einen möglichen hohen Andrang vor und suchen Ausweichlokalitäten, sodass die normale Apothekenkundschaft möglichst nicht durch das Test-Programm beeinträchtigt wird. So könnte in Bettemburg zum Beispiel das Centre Louis Ganser als Testort genutzt werden.
Die Dauer der Gültigkeit der Testergebnisse hängt von dem Verwendungszweck ab. Während man für einen Restaurantbesuch in Luxemburg ein negatives Schnelltestergebnis braucht, das nicht älter als 24 Stunden ist, liegt die Gültigkeit für Schnelltestergebnisse im Ausland bei der Einreise oder beim Restaurantbesuch oftmals auch bei 48 Stunden. Auf den Attesten wird aus diesem Grund keine Gültigkeitsdauer vermerkt, sondern lediglich der Zeitpunkt des Tests.
Die Schnelltests mit Attest sollen um die 35 Euro kosten. Verwendet werden nur Tests, die auf der Liste der akzeptierten Schnelltests der Regierung aufgelistet sind, so Becker-Bauer. Die Mitarbeiter, die die Schnelltests durchführen, würden sich an die gleichen sanitären Maßnahmen halten, wie beispielsweise die Mitarbeiter des Large Scale Testing-Programms. Positive Testergebnisse werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet und die betroffenen Personen müssen die üblichen Vorsichts- und Quarantänemaßnahmen einhalten.
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