Rousegäertchen: Grundsanierung nach Inferno
Rousegäertchen: Grundsanierung nach Inferno
Vor knapp einem Monat, am 9. September, hatte im ersten Untergeschoss des Parkhaus Martyrs am Rousegäertchen ein Auto Feuer gefangen. Die Flammen griffen auf vier weitere Fahrzeuge über, sie brannten komplett aus. Am Gebäude sowie an anderen Fahrzeugen entstand zum Teil erheblicher Schaden.
Wie Bürgermeisterin Lydie Polfer am Montag während der Sitzung des Gemeinderates bestätigte, habe der Schöffenrat entschieden, den Parking Martyrs nicht mehr zu öffnen. Stattdessen wolle man die Tiefgarage am Rousegäertchen komplett renovieren.
Gleichzeitig erklärte sie, dass die Sprinkleranlage lediglich auf der dritten Etage installiert worden sei; auf den Etagen -2 und -1 gebe es keine solche Vorrichtung.
Komplexes Regelwerk
Warum das so ist, kann Alain Klein, Leiter der Abteilung Brandvorbeugung des CGDIS, beantworten. Demnach kam das Brandschutzgutachten der Feuerwehr bei der Planung des Parkhauses im Jahre 1979 zum Schluss, dass eine solche Anlage nur für das dritte Untergeschoss notwendig sei. Eine einheitliche Regel für den Einbau solcher Sprinkler in Parkhäusern bestand damals nicht. Im Zuge der Bau- und der Betriebsgenehmigung mussten jeweils die individuellen Auflagen beachtet werden. Aus diesem Grunde verfügen verschiedene ältere Parkhäuser über gar keine Sprinkleranlage.
Seit dem ersten August 1991 ist allerdings eine verbindliche Auflage der Gewerbeinspektion in Kraft. Diese verlangt für jedes Parkhaus mit mehr als 20 Stellplätzen neben einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern auch eine Warnanlage und Schlauchanschlüsse. Eine Sprinkleranlage ist zudem ab 50 Stellflächen auf jedem Stockwerk vorgeschrieben.
Anpassen der Vorschriften
Eine spätere Nachrüstung ist nur dann vorgeschrieben, wenn größere Umbauarbeiten eine neue Baugenehmigung erforderlich machen, die Betriebsgenehmigung abläuft oder wegen eines Vorfalls ungültig wurde. In allen anderen Fällen gilt die Erfüllung der Auflagen bei der Abnahme nach der Fertigstellung. Laut Klein wird das Dokument betreffend die Auflagen regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Version schreibt ohnehin Sprinkler und Alarmsysteme auf allen Ebenen vor, zudem muss zumindest die oberste Ebene für Rettungsfahrzeuge erreichbar sein.
Gemeinde und ITM
Die erste Reglementierung für Parkplätze wurde erst 1979 ausgearbeitet, bis zu dem Zeitpunkt galt der Arrêté royal grand-ducal du 17 juin 1872 concernant le régime de certains établissements industriels. Momentan ist das Gesetz vom 2. August 2017 betreffend die Etablissements classés verbindlich. Zudem muss die Baugenehmigung eingehalten werden, der Bürgermeister kann zusätzlich ein Gutachten der Feuerwehr anfragen. Die Überprüfung der Anlagen erfolgt im Zuge der Betriebsgenehmigung durch ein anerkanntes, unabhängiges Kontrollorgan. Dies geschieht bereits in der Planungsphase, während des Baus und später in regelmäßigen Abständen. Ob eine komplette Sprinkleranlage das Ausmaß des Feuers beschränkt hätte, sei hingegen schwierig zu beurteilen, so Klein.
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