Richter verliert Arbeit und Statut
Richter verliert Arbeit und Statut
(SH) - Im Januar dieses Jahres war ein Vormundschaftsrichter durch eine Entscheidung des Berufungsgerichtshof seines Amtes enthoben worden, weil er durch sein Verhalten als Richter gegenüber einer schutzbedürftigen Person einen derart schweren Fehler begangen habe, dass eine Weiterführung seines Richteramtes nicht möglich sei.
Durch diese Disziplinarstrafe wurde das Arbeitsverhältnis des Mannes gegenüber dem Staat beendet. Der Richter verliert demnach sowohl seine Arbeit als auch sein Statut als Magistrat. Dies geht aus der Antwort von Justizminister Félix Braz auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Roy Reding hervor.
Wie weiter aus der Antwort hervorgeht, behält der 46-jährige Richter wohl ein Anrecht auf seine Rente. Ausbezahlt wird diese jedoch erst, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind - demnach erst nachdem der Mann 40 Jahre einbezahlt hat oder aber 65 Jahre alt ist und mindestens zehn Jahre einbezahlt hat.
Ob der Mann mit weiteren Folgen - beispielsweise mit einem Strafverfahren - rechnen muss, ist derzeit noch offen. Im November 2015 war er suspendiert worden, im Januar dieses Jahres seines Amtes enthoben worden.
Félix Braz betont weiter, dass sich die Gerichte bei der Vergabe von Mandaten an Experten, Vormunde, Notare und Co. nach Regeln richten. Einige dieser Regeln sind vom Gesetz vorgesehen, andere gehen aus der Praxis hervor. Der Justizminister spricht hierbei von einer "souveränen Beurteilung nach objektiven und beruflichen Kriterien". Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Mandate auf eine korrekte und transparente Art und Weise zugeteilt werden.
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