Reinigungsfrau klagt erfolgreich auf höheren Mindestlohn
Reinigungsfrau klagt erfolgreich auf höheren Mindestlohn
(aa/MF) - Dieses Urteil hat es in sich: Das Berufunsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass "Gebäudereiniger, die über viel Berufserfahrung verfügen, Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Personen haben, der um 20 Prozent über dem normalen sozialen Mindestlohn liegt."
"Damit hätten wir nicht mehr gerechnet", sagt Estelle Winter, die 21 Jahre lang als Reinigungskraft bei Dussmann tätig war und seit drei Jahren beim OGBL arbeitet. Nach 14 Jahren juristischer Auseinandnersetzungen, gab ihr das Berufungsgericht nun recht. Am 2. Juli 1999 war sie in der Sache erstmals vor dem Arbeitsgericht vorstellig geworden.
Zwei Euro mehr pro Arbeitsstunde
Seitdem seien auch noch 350 vergleichbare Dossiers eingereicht worden, so Estelle Winter. Ihnen stünden nun ab dem zehnten Jahr der Beschäftigung rückwirkend die Bezüge für Qualifizierte zu. Laut OGBL sind dies etwa 3300 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle. Zudem gelte es zu berücksichtigen, dass in Luxemburg fast 9000 Reinigungskräfte beschäftigt sind.
Der soziale Mindestlohn für Qualifizierte liegt aktuell bei rund 13 Euro und damit fast zwei Euro über dem normalen sozialen Mindestlohn.
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