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Rechtsextremist Peters muss ins Gefängnis
Lokales 11.03.2022 Aus unserem online-Archiv
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Wegen Aufrufs zum Hass

Rechtsextremist Peters muss ins Gefängnis

Alle Parteien können binnen 40 Tagen Berufung einlegen.
Wegen Aufrufs zum Hass

Rechtsextremist Peters muss ins Gefängnis

Alle Parteien können binnen 40 Tagen Berufung einlegen.
Foto: Steve Remesch
Lokales 11.03.2022 Aus unserem online-Archiv
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Wegen Aufrufs zum Hass

Rechtsextremist Peters muss ins Gefängnis

Steve REMESCH
Steve REMESCH
Nach wiederholten Verurteilungen wegen Aufrufs zum Hass hat ein Gericht Pierre Peters nun zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Rechtsstaat und freie Meinungsäußerung
Die Zahl von Straftaten, bei denen es um Aufruf zum Hass, diskriminierende Beleidigungen oder Drohungen mit ausländerfeindlichem Hintergrund geht, steigt auch in Luxemburg an. Auch die Repression wird spürbarer. Zu Recht oder ist gar die Meinungsfreiheit in Luxemburg gefährdet?
Hetzer vor dem Appellationsgericht
Die achtmonatige Haftstrafe, zu der der landbekannte Rechtsradikale Pierre Peters in erster Instanz verurteilt worden war, ist vom Appellationsgericht am Dienstag in eine Geldbuße in Höhe von 7000 Euro abgewandelt worden.
Pierre Peters in zweiter Instanz
Nachdem er im Mai dieses Jahres in erster Instanz wegen Aufrufs zum Hass zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war, stand Pierre Peters am Freitag vor den Berufungsrichtern. Er forderte einen Freispruch.
21.09.12 cite judiciaire luxembourg, justice gericht luxemburg, justiz, gerechtigkeit,  , photo: Marc Wilwert
Acht Monate Haft ohne Bewährung: So lautet in erster Instanz das Urteil gegen Pierre Peters, der sich zu Beginn des Monats wegen Aufrufs zum Fremdenhass zum wiederholten Male vor Gericht verantworten musste.
21.09.12 cite judiciaire luxembourg, justice gericht luxemburg, justiz, gerechtigkeit,  , photo: Marc Wilwert
Wegen Aufrufs zum Hass musste sich Pierre Peters vor Gericht verantworten. Er habe mit seinen Flugblättern keine Kritik an Ausländern üben wollen, sondern an der Immigrationspolitik der Regierung, erklärte er.
12.03.10 justice tribunal, cite judiciaire gericht  saal,  photo: Marc Wilwert
Gründung einer neuen Partei
Unter dem Namen "Sozial Demokratesch Vollekspartei" wurde am Samstag eine neue Partei gegründet. Die letzten Versuche, rechtsextreme bzw. rechtspopulistische Parteien in Luxemburg zu gründen, scheiterten kläglich.
Vergangenen Mittwoch wurde der Aktivist Pierre Peters wegen Aufrufs zum Hass am Appellationshof Luxemburg zu 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Jetzt ruft er den Kassationshof an.
Der Aktivist Pierre Peters wurde im März wegen Aufstachelung zum Hass zu sechs Monaten Haft verurteilt. Eine ungerechte Strafe, findet die Verteidigung – sodass der Fall am Montag vor dem Appellationshof  verhandelt wurde.
Der Aktivist Pierre Peters wurde auf ein Neues wegen Aufrufs zum Hass verurteilt, diesmal zu sechs Monaten Haft. Anders als in den vorangegangen Fällen soll die Strafe diesmal nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Luxemburger Aktivist Pierre Peters musste sich am Dienstagmorgen wieder einmal vor Gericht verantworten. Wie im April vergangenen Jahres wird dem einstigen Gründungsmitglied der „National-Bewegong” Aufruf zum Hass vorgeworfen.
Wegen öffentlicher Verleumdung und Beleidung durch die Verbreitung anonymer Flugzettel musste sich gestern vor dem Diekircher Bezirksgericht der bekannte Aktivist Pierre Peters verantworten.
Erst im Mai dieses Jahres war Pierre Peters wegen Anstachelung zum Hass zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Zuchtpolizeigericht war zur Ansicht gelangt, dass der 58-Jährige im Internet und auf Faltblättern zum Hass, in der Hauptsache gegen Ausländer, aufgerufen hatte. Nun hat Peters erneut ein Schreiben mit zum Teil fremdenfeindlichem Inhalt verschickt, diesmal an eine Reihe von Landwirten.
Wegen der Verbreitung von in der Hauptsache fremdenfeinlichen Inhalts musste sich am Mittwochmorgen der 58-jährige National-Aktivist Pierre Peters vor Gericht verantworten. „Ich steh' zu allem“, so eine der Aussagen des Angeklagten, der auf einen Anwalt verzichtete und sich vor Gericht selbst verteidigte.
Der Prozess wegen Aufstachelung zum Rassenhass gegen Pierre Peters wird nicht, wie zu einem ersten Zeitpunkt von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, bereits ab diesem Freitag verhandelt werden, sondern erst nach den Osterferien, am 18. und 19. April.
InIn diesem Dossier sprechen laut Richter Prosper Klein sämtliche Indizien gegen den Angeklagten, der weiterhin zwei von vier ihm vorgeworfenen Brandstiftungen abstreitet.
Auf Anordnung eines Untersuchungsrichters wurden am Dienstag zwei Durchsuchungen in Pierre Peters' Wohnsitzen durchgeführt. Peters gilt als der Begründer der „National-Bewegong“, einer rechtsextremen Partei, die zuletzt 1994 bei den Parlamentswahlen antrat.
Auf Intervention der Luxemburger Staatsanwaltschaft ist die Propaganda-Internetseite des Rechtsextremen Pierre Peters aus dem Netz verschwunden. Die Seite hatte für Entrüstung von Bürgern und Ausländerorganisationen gesorgt.