Rauchmelder: Drei Jahre Zeit für Nachrüstung in älteren Gebäuden
Rauchmelder: Drei Jahre Zeit für Nachrüstung in älteren Gebäuden
In allen neuen Wohnungen und Häusern müssen vom 1. Januar 2020 an Rauchmelder hängen - so sieht es zumindest ein Gesetzprojekt vor. Für die Nachrüstung in älteren Wohngebäuden sollten Besitzer ursprünglich fünf Jahre Zeit haben. Nun haben die Abgeordneten sich in der zuständigen Kommission allerdings auf drei Jahre geeinigt - wie Berichtererstatter Dan Biancalana (LSAP) auf Nachfrage des Luxemburger Wort mitteilte. Dem Staatsrat war die Übergangszeit bei älteren Gebäuden nämlich zu lang.
Der Gesetzentwurf zur Rauchmelderpflicht wurde am Donnerstag in dem Parlamentsausschuss diskutiert. Wegen ungeklärter Fragen befindet sich der Entwurf noch auf dem Instanzenweg - deshalb war das ursprünglich geplante Stichdatum zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. Januar 2019 bereits um ein Jahr verschoben worden.
In erster Linie besteht noch Klärungsbedarf beim Thema Versicherung. So wurde am Donnerstag die Frage aufgeworfen, was passiert, wenn bei einem Brand Dritte zu Schaden kommen und trotz Pflicht keine Rauchmelder installiert waren. Denn der aktuelle Entwurf sieht keine Strafen vor, wenn auf die Montage der Geräte verzichtet wird. Diskutiert wurde aber auch über mögliche Prämien nach der Installation eines Gerätes.
Dialog mit Dachverband der Versicherungen suchen
"Innenministerin Taina Bofferding hat dem Staatsrat versprochen, alle offenen Frage mit der Dachorganisation der Versicherungen (ACA) zu besprechen", erklärt Dan Biancalana. Er geht davon aus, dass das Gesetz noch vor den Sommerferien gestimmt werden kann.
Mit Inkrafttreten der Pflicht sind die Geräte dann in jedem Schlafzimmer und auf den Fluchtwegen der Zimmer – also im Flur und im Eingangsbereich – zu installieren. In neuen Wohnungen und Häusern muss das ab dem 1. Januar 2020 der Fall sein, in älteren dann ab Neujahr 2023.
