Prozess um nigerianisches Rauschgiftnetzwerk: Drogen - Ja, aber nur in Kleinstmengen
Prozess um nigerianisches Rauschgiftnetzwerk: Drogen - Ja, aber nur in Kleinstmengen
(str) - Drogenprozesse und insbesondere solche, bei denen eine größere Zahl von mutmaßlichen Dealern angeklagt sind, verlaufen oft nach dem gleichen Schema. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Angeklagten versuchen, ihre eigene Rolle zu minimieren und sich bemühen, die Beweislage mit einer mehr oder weniger stimmigen Geschichte zu entkräften. Das zeigte sich auch am Mittwoch am zweiten Verhandlungstag im Prozess um das Drogenhaus von Wasserbillig.
Nachdem bereits am Dienstag ein mutmaßlicher Hintermann, die Verwalterin der illegalen Massenunterkunft, der vorgebliche Importeur der Bande und fünf geständige Straßenverkäufer angehört wurden, war es nun an den 13 verbleibenden Dealern, Position zu den Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft zu beziehen.
Polizei mit Rechenschwäche
Kaum einer von ihnen bestritt dabei, Drogen in Luxemburg verkauft zu haben. Jedoch seien die Angaben zu den gehandelten Mengen falsch. Statt mehrerer hundert Gramm, seien es nur geringe Mengen gewesen – sieben oder acht Gramm, meinte beispielsweise ein Beschuldigter. Die Polizei habe sich verrechnet.
Die heiße Ware will zudem niemand beim angeklagten Importeur gekauft haben. Diese gebe es in der Rue Joseph Junck oder etwa bei McDonald's zu kaufen. Die Verkäufer würden aus anderen afrikanischen Ländern – nicht aus Nigeria – stammen oder seien Europäer.
Der vom vorsitzenden Richter wiederholt eingebrachte Verweis auf eine identische chemische Zusammensetzung der bei den jeweiligen Beschuldigten beschlagnahmten Ware und jener, die beim Zwischenhändler aus Athus (B) sichergestellt wurde, quittierten die meisten Beschuldigten am Mittwoch lediglich mit einem Schulterzucken.
Verräterisches Handy
Mehrere Angeklagte bestritten zudem, den Importeur überhaupt zu kennen, obwohl ihnen oftmals mehr als 30 Telefonate nachgewiesen werden konnten und der angeklagte Großhändler ihre Nummer und ihren Namen im Handy eingespeichert hatte.
Sehr eingeschüchtert wirkten die meisten Angeklagten allerdings, als sie nach dem mutmaßlichen nigerianischen „Paten“ befragt wurden. Kleinlaut erklärten sie, Joseph E. wenn überhaupt, dann nur vom Sehen zu kennen. Mehr wüssten sie nicht von ihm.
Die Drogen, die in den Zimmern in Wasserbillig sichergestellt wurden, seien nicht die eigenen, hieß es mehrfach. Sie seien von anderen Personen dort versteckt worden.
Bargeld bereits nach Luxemburg mitgebracht
Auch für die teils hohen Bargeldbeträge, welche die Angeklagten nachweislich ins Ausland überwiesen hatten, konnten die Beschuldigten stets mit Erklärungen aufwarten: Den Großteil der Summen – zwischen 2.000 und 10.000 Euro – wollten die Angeklagten bereits bei ihrer Einreise nach Luxemburg mitgebracht haben.
Ein Beschuldigter erzählte zudem, er habe von einem Onkel in Nigeria 15.000 Euro erhalten, um in Luxemburg einen Bus zu kaufen. Der Preis sei dann aber gestiegen, das Geschäft daher geplatzt. Deshalb habe er das Geld nach Afrika zurück überweisen müssen.
Wie wenig ernst einige Angeklagte den Prozess nehmen, zeigte sich, als ein anderer Beschuldigter den vorsitzenden Richter um Milde bat und versprach, nie wieder Drogen zu verkaufen: Die Männer brachen in höhnisches Gelächter aus.
Provokationen nach Sitzungsende
Nachdem die Richter am Mittwoch den Saal verlassen hatten, war es zudem zu einem weiteren Vorfall gekommen: Als die rund 40 Polizisten antraten, um die Angeklagten in Handschellen abzuführen, hatte ein Polizeibeamter scheinbar die angeklagte Hausverwalterin Bekky T. am Arm gestreift.
„You racist pig“, fuhr sie ihn an. Er habe das absichtlich gemacht, um sie zu erniedrigen, rief sie mit lauter Stimme. Erst als niemand ihren Provokationen mehr Beachtung schenkte, verstummte sie wieder.
Bereits am ersten Verhandlungstag war ein Angeklagter durch sein provokatives Auftreten aufgefallen, als er sich einem Polizisten gegenüberstellte, der ihn seiner Auffassung nach schief angesehen haben soll. Auch er war offensichtlich auf eine Auseinandersetzung aus – ohne Erfolg. Der Prozess wird heute mit der Anhörung des ersten Ermittlers fortgesetzt.
