Prozess geht in die dritte Runde
Prozess geht in die dritte Runde
(str) - Zwei Mal hatten die Täter beim gescheiterten Raubüberfall auf die G4S-Zentrale in Gasperich versucht, gezielt Menschen zu töten: Noch während des Angriffs auf das Depot des Werttransportunternehmens hatten sie das Feuer aus Kriegswaffen vom Typ Kalaschnikow und Uzi auf die ersten am Tatort eintreffenden Polizisten eröffnet.
Die Beamten konnten sich nur mit knapper Not vor dem Kugelhagel in Sicherheit bringen. Auf ihrer Flucht lockten sie zudem einen Streifenwagen in der Nähe von Garnich in einen Hinterhalt: Sie warteten hinter einer unübersichtlichen Kurve auf einer Anhöhe auf ihre Verfolger und feuerten aus vollen Rohren auf die Polizisten. Die Kugeln schlugen auf Kopfhöhe ein und verfehlten die Beamten nur um Zentimeter.
Jeweils 22 Jahre Haft für drei Angeklagte
Vier Männer aus Belgien wurden dafür in Luxemburg vor Gericht gestellt. Drei von ihnen, Anouar B., Dogan S., und Cihan G. – allesamt im belgischen schwerkriminellen Milieu bestens bekannt und zum Teil bereits wegen Mordes verurteilt – lautete das Urteil in erster und in zweiter Instanz 22 Jahre Gefängnis ohne Bewährung.
Nach der Bestätigung des Urteils aus erster Instanz durch das Berufungsgericht, stand den Beschuldigten noch der Gang vor das Kassationsgericht frei – und dort wurden die Anträge der verurteilten G4S-Räuber nun am Donnerstag verhandelt.
Dabei geht es nicht mehr um die Schuldfrage, demnach ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten auch tatsächlich begangen haben, sondern lediglich um die Form – etwa, ob die Prozeduren eingehalten worden oder die Rechtsprinzipien gewahrt blieben.
Die Anwälte der drei Verurteilten sind der Auffassung, dass dies nicht der Fall war und das gleich in mehreren Punkten. So werden im Antrag von Cihan G. insgesamt zehn sogenannte „Moyens de cassation“ aufgeworfen, in jenem von Annouar B. acht und in jenem von Dogan S. lediglich einer.
Die Vorwürfe gegenüber den Richtern des Appellationshofs überschneiden sich in weiten Teilen. Vorrangig wird ihnen vorgehalten, in ihrem Urteil der Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen zu haben. Zudem heißt es auch, die Richter hätten ihre Schlussfolgerungen etwa im Zusammenhang mit der Komplizenschaft und der Übertragbarkeit der DNS-Spuren nicht ausreichend motiviert. Und ganz allgemein sei den Rechten der Verteidigung nicht zu Genüge Rechnung getragen worden.
Kassationsentscheidung am 25. Januar
Diese Anträge wurden bereits im Vorfeld der Sitzung des Kassationsgerichts am Donnerstag schriftlich eingereicht. In der Verhandlung selbst ist es so, dass zunächst ein Berichterstatter, der „Juge rapporteur“, die Anträge zusammenfasst.
Anschließend können die Antragsteller, bzw. ihre Rechtsvertreter noch einmal kurz Stellung beziehen. Im Anschluss obliegt es den fünf Richtern des Kassationshofs, zu einer Entscheidung zu gelangen. Diese wird in diesem Fall am 25. Januar bekannt gegeben.
Zwei Szenarien sind möglich: Weisen die Richter die Anträge zurück, dann ist das Urteil aus zweiter Instanz sofort rechtsgültig. Die Verurteilten müssen ihre jeweilige Haftstrafe von 22 Jahren antreten. Ihnen bleibt dann aber noch die Möglichkeit den europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit der Frage zu befassen, ob ihre Menschenrechte im Prozess gewahrt waren.
Das zweite Szenario tritt ein, falls die Kassationsrichter zum Schluss kommen, dass den Verurteilten kein fairer Prozess gemacht wurde und es demnach Formfehler gab. Das kommt dann allerdings keinem automatischen Freispruch gleich. Das bedeutet nur, dass der Prozess in zweiter Instanz, also vor dem Berufungsgericht wiederholt werden muss.
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