Prozess gegen Polizeischüler: Die Sache mit dem Messer...
(mth) - Wie ist es möglich, dass Zeugen ein Messer genau beschreiben können, obgleich dieses angeblich nie zum Einsatz kam? Das wird die Kernfrage im Prozess wegen Körperverletzung im Rahmen eines Streits vor einer Diskothek in Limpertsberg bleiben, bei dem alle Beteiligten auf der Anklagebank sitzen.
Besonders schwerwiegend sind die Vorwürfe gegen den früheren Polizeischüler Neil F., der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seinen Widersacher Hamza B. im Rahmen einer Schlägerei durch einen Schnitt mit einem Klappmesser an den Schläfen verletzt haben soll.
Aussage gegen Aussage
Während alle vier Angeklagten wegen Körperverletzung angeklagt sind, gehen die Aussagen beider Parteien weit auseinander. Der frühere Polizeischüler sowie sein Bruder geben an, provoziert und grundlos angegriffen worden zu sein. Ihre Kontrahenten behaupten, die Aggression sei von den beiden Brüdern ausgegangen. Die Verteidiger aller vier angeklagten plädieren auf Notwehr und fordern jeweils einen Freispruch für ihre Mandanten.
Die Urteilsfindung wird sich in dem Fall sicher nicht einfach gestalten, da nach der Schlägerei weder eine gründliche Spurensicherung am Tatort durchgeführt wurde, noch verlässliche medizinische Gutachten herangezogen werden können, welche eindeutig auf die Ursache der eher leichten Verletzungen der einzelnen Streithähne hinweisen würden.
Auch die Zeugenaussagen helfen in dem Fall nur bedingt weiter. Zum einen, weil es sich größtenteils um Aussagen der Angeklagten handelt, die sich natürlich gegenseitig die Schuld zuweisen. Zum anderen aber auch, weil vor dem Club kaum weitere Zeugen anwesend waren, deren Aussagen als stichhaltig oder glaubhaft angesehen werden können.
Ein besonderes Messer...
Eine Schlüsselrolle dürfte im Endeffekt das Messer als mutmaßliche Tatwaffe spielen. Neil F. hat vor Gericht zugegeben, das er in dem Club ein Messer bei sich geführt habe. Er will dieses jedoch zu keinem Zeitpunkt eingesetzt haben und das Messer wurde nie gefunden. F. erklärt dies damit, dass er das Klappmesser, welches er gewohnheitsmäßig immer bei sich geführt habe, wohl während der Schlägerei verloren habe. Anschließend habe möglicherweise jemand es aufgehoben und mitgenommen.
Dabei gibt es jedoch ein Problem, welches auch die Anklage in ihrer Strafforderung unterstrich: wie kann es möglich sein, dass die Widersacher der beiden Brüder das Messer genau beschreiben konnten. Es habe sich um ein eher ungewöhnliches Klappmesser mit kurzer, breiter Klinge von schwarzer Farbe gehandelt - nicht unbedingt ein gewöhnliches Taschenmesser also.
Die Staatsanwaltschaft sah demnach die Anschuldigungen gegen Neil F. als erwiesen an und forderte 18 Monate Haft gegen Neil F. sowie 12 Monat gegen dessen Bruder. Gegen die beiden anderen Angeklagten Hamza B. und Graziano S. seien Geldstrafen zu verhängen. Das Urteil soll am 31. Mai gesprochen werden.
