Das Halten von Wildtieren ist nicht mit einer artgerechten Tierhaltung vereinbar.
Foto: Polizei
Ein Reh wurde von einem aufmerksamen Bürger in einem Privatgarten entdeckt. Das Halten von Wildtieren ist jedoch nicht erlaubt - nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Ein Reh wurde von einem aufmerksamen Bürger in einem Privatgarten entdeckt. Das Halten von Wildtieren ist jedoch nicht erlaubt - nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
(dho) - Ein Reh und zahlreiche Wildvögel, die von einem Privatmann gehalten wurden, sind von der Polizei beschlagnahmt und in die Tierpflegestation in Düdelingen gebracht worden.
Ein aufmerksamer Bürger machte kürzlich die Naturverwaltung darauf aufmerksam, dass in einem Privatgarten Wildtiere gehalten würden. Die Polizei befreite die Tiere, die anschließend in eine Pflegestation gebracht wurden. Dabei handelt es sich um ein Reh, vier Teichhühner, zwei Turteltauben, eine Ringeltaube, einen Distelfink, zwei Amseln und fünf Sperlinge.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun. Das Halten von Wildtieren ist laut Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdgesetz strafbar. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 750.000 Euro und einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
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