Plädoyers im Prozess im "Brasilien-Mord"
Plädoyers im Prozess im "Brasilien-Mord"
(dhay) - Am 25. Oktober 2011 wurde der Luxemburger Henri Z. Opfer eines Mordkomplotts. Der 75-Jährige wurde während seiner Hochzeitsreise im brasilianischen Porto Seguro durch fünf Kopfschüsse regelrecht hingerichtet.
Seine kürzlich angeheiratet Ehefrau Brigitte D., ihre damalige beste Freundin Tania M. sowie deren Sohn Diego M. waren die Drahtzieher und Auftraggeber dieser hinterhältigen Tat.
Auf den früheren Immobilienmakler wurden insgesamt drei Tötungsversuche ausgeübt. Lediglich beim dritten waren die Mörder erfolgreich. Das Motiv der Täter war wohl Geldgier.
Am Montag legte die gebürtige Laotin Brigitte D. nach etwas mehr als einem Monat Verhandlung und zum Erstaunen aller Anwesenden ein relativ vollständiges Geständnis ab.
Dank diesem erfuhr die Kriminalkammer endlich, dass die Verschwörung in Luxemburg begann, woraufhin klar war, dass die Straftat in die Zuständigkeit der Luxemburger Justiz fällt und die Angeklagten hier verurteilt werden können.
Am Dienstag kamen im Prozess um den „Brasilien-Mord“ die Anwälte der beiden angeklagten Frauen, Me Philippe Stroesser und Me Claudia Monti, zu Wort.
Me Stroesser, Anwalt von Tania M., plädierte vor Gericht, die Unschuld seiner Mandantin anzuerkennen, da sie erst nach ihrer Rückkehr nach Luxemburg – und somit nachdem der Mord stattgefunden hatte – von ihrem Sohn über Telefon davon erfahren habe.
Me Stroesser meinte, dass Brigitte D. die Zusicherung hatte, dass Tania M. nichts sagen würde, da ihr Sohn in die Angelegenheit verwickelt sei. Sie habe geschwiegen, um diesen zu beschützen und habe selbst keinen Nutzen vom Tod von Henri Z.
Die Mitangeklagte Brigitte D. habe seine Mandantin negativ beeinflusst und manipuliert und sie habe sich um ihr eigenes Leben gefürchtet. Außerdem habe Tania M. nicht die intellektuellen Fähigkeiten, sich einen solch perfiden Plan auszudenken.
Er wiederholte mehrfach, dass er an die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit seiner Mandantin glaube und forderte daher keine weitere Strafe. Die drei Jahre Untersuchungshaft seien Bestrafung genug gewesen.
Me Monti, Verteidigerin von Brigitte D., befindet die Aussagen ihrer Klientin als glaubwürdig. Diese übernehme die volle Verantwortung für ihre Taten.
Ohne ihr Geständnis wären einzelne Details nie ans Tageslicht gekommen. Details, die ihr genauso schaden würden wie ihren Mitangeklagten.
Deswegen plädiere sie dafür, dass das Gericht bei seinem Urteil die bestmöglichen Konsequenzen für ihre Mandantin respektiere.
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