Pissingen: Gegner der geplanten Hähnchenmästerei jubeln
(B.R.) - Die Gegner der Hähnchenmästerei in Pissingen dürfen vorerst jubeln. Im Dorf hatte sich eine Bürgerinitiative gegen das Projekt eines Landwirtes gebildet, zwei Anlagen mit je 6 500 Hähnchen nur unweit von einer Häuserreihe zu errichten.
Im ersten Anlauf war das Projekt wegen einer Unklarheit im Bautenreglement zu landwirtschaftlichen Gebäuden von über 14 Metern gescheitert. Laut PAG von 2003 müssen bei einem Bauvorhaben in der „Zone interurbaine“ die Bestimmungen des Dorfkerngebietes 1 eingehalten werden. Ein neu errichtetes Gebäude darf eine Tiefe von 14 Metern nicht überschreiten. Im Text fehle aber eine Ausnahmereglung für landwirtschaftliche und nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude.
Bautenreglement sollte abgeändert werden
In seiner Sitzung vom 30. September 2015 beschloss der Reckinger Gemeinderat hier Klarheit zu schaffen. Damals wurde entschieden, dass in der ländlich geprägten Gemeinde den fünf verbliebenen Junglandwirten die Möglichkeit bleiben sollte, landwirtschaftliche Gebäude von über 14 Metern zu errichten. Dies ist zurzeit nicht mehr möglich.
In jener Sitzung beschloss der Gemeinderat, diesen Abschnitt im Bautenreglement zu ergänzen, dies mit dem Zusatz: "Diese maximale Gebäudetiefe gilt nicht für land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden".
"Et huet die Fatz Pabeier am Dossier gefehlt"
In der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag wies Bürgermeister Carlo Muller nun darauf hin, dass der Rechtsbeistand der Gegner der geplanten Hühnerfarmen einen Formfehler in dieser Prozedur ausmachten. Das von der Gemeinde angefragte Gutachten der Umweltverträglichkeitsstudie (SUP) hätte nämlich dem damaligen Gemeinderatsbeschluss zur Einsicht im Dossier vorgelegen müssen.
Auch wenn aus der Studie hervorging, dass für die vorgesehene Änderung im kommunalen Bautenreglement keine Studie erforderlich gewesen wäre und somit auch keine gemacht wurde. Bürgermeister Carlo Muller wörtlich: "Die Fatz Pabeier huet am Dossier gefehlt".
Prozedur läuft wieder von vorne an
Auf Vorschlag des Bürgermeisters und um einer möglichen Verurteilung bei Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen des eingereichten Formfehlers zuvor zu kommen, beschloss der Gemeinderat am Donnerstag einstimmig die geplante Klarstellung im Bautenreglement zu stoppen und mit der Prozedur von vorne zu beginnen.
Carlo Muller zufolge durch eine punktuelle Umänderung im Bautenreglement oder im Rahmen einer Neufassung des allgemeinen Bautenreglementes.
Verwaltungsgericht könnte Baustopp über 14 Metern kippen
Bei diesen ungewissen Voraussetzungen dürften die Hühner weiterhin auf ihr neues Zuhause in Pissingen und Ehlingen warten (in Ehlingen ist ebenfalls ein solches Projekt vorgesehen).
Außer im Falle der beiden geplanten Hühnerfarmen, werden im Gegensatz zu der bisherigen Praxis keine Genehmigungen mehr in der Gemeinde Reckingen/Mess ausgestellt für landwirtschaftliche Gebäude über 14 Meter.
Dieser Beschluss könnte allerdings vom Verwaltungsgericht gekippt werden da bekanntlich der Ehlinger Landwirt gegen diesen Entscheid Rechtseinspruch eingelegt hat und auf sein Urteil wartet. Für ihn sei das bisherige Bautenreglement klar, da bis jetzt problemlos auf der Grundlage des aktuellen Reglementes in der Vergangenheit mehrere Landwirtschaftliche Gebäulichkeiten über 14 Meter genehmigt wurden.
