Pierre Peters wurde am Dienstag wegen Aufrufs zum Fremdenhass zu einer Geldstrafe verurteilt.
Foto: Steve Remesch
Die achtmonatige Haftstrafe, zu der der landbekannte Rechtsradikale Pierre Peters in erster Instanz verurteilt worden war, ist vom Appellationsgericht am Dienstag in eine Geldbuße in Höhe von 7000 Euro abgewandelt worden.
Die achtmonatige Haftstrafe, zu der der landbekannte Rechtsradikale Pierre Peters in erster Instanz verurteilt worden war, ist vom Appellationsgericht am Dienstag in eine Geldbuße in Höhe von 7000 Euro abgewandelt worden.
(str) - Er ist ein unbelehrbarer Wiederholungstäter, der immer wieder wegen Aufrufs zum Fremdenhass vor Gericht steht. Doch nachdem der landbekannte Öko-Rechtsradikale Pierre Peters im Mai zunächst zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, fiel das Urteil des Appellationshofs am Dienstagnachmittag deutlich milder aus: Peters muss lediglich eine Geldbuße in Höhe von 7000 Euro bezahlen.
Angeklagt war Peters erneut wegen eines fremdenfeindlichen Flugblattes, in dem es etwa hieß, „Dass die Zerstörung unseres Landes auf die Masse von Ausländern zurückzuführen ist, daran gibt es absolut keinen Zweifel“.
Vor Gericht hatte Peters erklärt, diese und andere Zeilen seien lediglich als Kritik an der Regierung zu verstehen, eine freie Meinungsäußerung und keine Hetze. Das gehe auch so aus dem Text hervor, da er ja klar gestellt habe, dass dies nicht die Schuld der Ausländer sei, sondern jener, „die ein Interesse daran haben, unsere Nation und unser Volk kaputt zu machen.“
Zudem habe die Staatsanwaltschaft seine Texte falsch ins Französische übersetzt. Für letztgenannte bestand hingegen kein Zweifel an der Ausrichtung des Flugblattes. „Der Hass auf Ausländer wird durch das Schreiben beschwört“, hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft entschieden festgestellt.
Das Appellationsgericht teilte diese Auffassung zwar offensichtlich, sah aber von einer Gefängnisstrafe ab und beließ es bei einer Geldbuße.
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Nachdem er im Mai dieses Jahres in erster Instanz wegen Aufrufs zum Hass zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war, stand Pierre Peters am Freitag vor den Berufungsrichtern. Er forderte einen Freispruch.
Acht Monate Haft ohne Bewährung: So lautet in erster Instanz das Urteil gegen Pierre Peters, der sich zu Beginn des Monats wegen Aufrufs zum Fremdenhass zum wiederholten Male vor Gericht verantworten musste.
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