„Phase de vigilance“ für die Nutzung von Wasser aufgehoben
„Phase de vigilance“ für die Nutzung von Wasser aufgehoben
Auf kommunaler Ebene könnte bald teilweise die „Phase orange“ ausgerufen werden. Das macht das Umweltministerium von der Entwicklung des Wetters und des Verbrauchs in den kommenden Wochen sowie der jeweiligen lokalen Situation abhängig. Dennoch haben das Umweltministerium und die Wasserwirtschaftsverwaltung die Wachsamkeitsphase für die Nutzung von Trinkwasser trotz anhaltender Hitze aufgehoben. Die „Sensibilisierungsphase“ bleibt jedoch bestehen.
Nach dem Inkrafttreten der Sensibilisierung ging der Verbrauch laut Umweltministerium tatsächlich zurück. Am 29. Juli, dem Beginn des Kollektiv-Urlaubs im Baugewerbe, war trotz nach wie vor hoher Temperaturen ein weiterer deutlicher Rückgang des Verbrauchs zu verzeichnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtfertige der tatsächliche Verbrauch nicht mehr die Aufrechterhaltung der Wachsamkeitsphase auf nationaler Ebene, heißt es in der Pressemitteilung. Der Verbrauch von Trinkwasser sei aber weiterhin so weit wie möglich einzuschränken und jegliche Verschwendung zu vermeiden.
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern weiterhin tabu
Geringe Niederschläge und trockenes Wetter führen zu niedrigen Abflüssen in den Flüssen. Dabei können kritische Minima für das Überleben von Pflanzen und Tieren in und an Flüssen unterschritten werden: Führt ein Fluss weniger Wasser, steigt automatisch die Schadstoffkonzentration, da weniger Wasser zur Verdünnung zur Verfügung steht. Gleichzeitig bedeuten geringere Durchflussmengen ein schnelleres Aufheizen – schließlich muss weniger Wasser erhitzt werden. Bei höheren Temperaturen ist aber weniger Sauerstoff im Wasser gelöst, was sich negativ auf dort lebende Organismen auswirkt.
Daher ist jede zusätzliche Wasserentnahme schädlich für das Überleben der Wasserorganismen und sollte vermieden werden. In Anbetracht der aktuellen Niedrigwassersituation in den Flüssen bekräftigen das Umweltministerium und die Wasserwirtschaftsverwaltung das Verbot jeglicher Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Dies gilt auch, wenn die Entnahme durch eine Genehmigung abgedeckt ist.
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