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Pädopornografie: Bewährungsstrafe für Lehrer
Lokales 24.05.2018 Aus unserem online-Archiv

Pädopornografie: Bewährungsstrafe für Lehrer

Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.

Pädopornografie: Bewährungsstrafe für Lehrer

Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage.
Foto: Pierre Matgé
Lokales 24.05.2018 Aus unserem online-Archiv

Pädopornografie: Bewährungsstrafe für Lehrer

Ein 37-jähriger Grundschullehrer aus Useldingen wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er im Besitz von über 5.000 Bildern mit pädopornografischem Inhalt war.

(SH) - Weil er über 5.000 Fotos sowie fast 500 Filme mit pädopornografischem Inhalt besessen und noch mehr angesehen hatte, wurde ein 37-jähriger Grundschullehrer aus Useldingen in erster Instanz zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Fünf Jahre lang muss er sich in psychologische oder psychiatrische Behandlung begeben, zehn Jahre darf er keinen beruflichen oder sozialen Aktivitäten nachgehen, bei denen er Kontakt zu Minderjährigen hat.

Zudem muss er eine Geldstrafe von 7.500 Euro zahlen sowie etwas mehr als 1.700 Euro Gerichtskosten.

Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz einzulegen.


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